Judenangreifer zieht Urteil des Jugendgerichts Dielsdorf ZH weiter
Der Jugendliche, der in Zürich einen Juden lebensgefährlich verletzt hatte, zieht das Urteil des Jugendgerichts Dielsdorf weiter. Dieses hat ihn wegen mehrfachen versuchten Mordes zu einem Jahr Gefängnis verurteilt.
Weitere Berufungen habe es nicht gegeben, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Nun muss sich das Obergericht mit dem Fall befassen. Die Strafe von einem Jahr ist die Höchststrafe für Jugendliche unter 16 Jahren.
Der damals 15-Jährige Schweizer mit tunesischen Wurzeln hatte am 2. März 2024 in der Stadt Zürich auf offener Strasse mit einem Messer einen orthodoxen Juden angegriffen und lebensgefährlich verletzt. Der Jugendliche soll sich über das Internet radikalisiert und sich zum «Islamischen Staat» bekannt haben.
Die Tat löste grosse Bestürzung aus. Der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr (parteilos) forderte die Ausbürgerung des tunesisch-schweizerischen Doppelbürgers.
Er wollte gezielt Juden töten
«Das Töten von Juden, nur weil sie Juden sind, ist skrupellos», begründete der Richter in Dielsdorf das Urteil. Der Schuldspruch erfolgte gleich wegen mehrfachen versuchten Mordes. Dies, weil der Täter zuvor in einer Synagoge weitere potenzielle Opfer töten wollte, davon aber abliess, weil die Türen verschlossen waren.
Weil er die Klinke der Synagoge betätigt und da bereits beschlossen habe, dass er die Synagoge mit dem Ziel, Juden zu töten, betreten wollte, habe er den «Point of no return» bereits überschritten.
Passanten retteten Opfer
Er habe seinen Plan, möglichst viele Juden zu töten, durchführen wollen. Darum habe der Jugendliche auch nach keinem anderen Eingang zur Synagoge gesucht, sondern auf der Strasse ein anderes, ungeschütztes Opfer attackiert. «Wäre dieses gestorben, hätte er weitere Juden angegriffen», sagte der Richter.
Dass das Opfer noch lebe, sei nur dem glücklichen Umstand zu verdanken, dass andere Personen zu Hilfe kamen und der Rettungswagen schnell vor Ort war.
Schuldig gesprochen wurde der Jugendliche zudem wegen Unterstützung einer kriminellen und terroristischen Organisation, mehrfachen Gewaltdarstellungen, Hausfriedensbruchs, Schreckung der Bevölkerung, mehrfachen Aufrufs zu Hass oder Diskriminierung und wegen tatsächlicher Diskriminierung.
Er soll in geschlossene Einrichtung
Die unbedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr wird zugunsten einer Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung aufgeschoben. 32 Tage werden dem Beschuldigten bereits durch Haft und 233 Tage durch eine geschlossene stationäre Beobachtung angerechnet.
Als Schutzmassnahmen ordnete das Jugendgericht Dielsdorf zudem eine ambulante Behandlung und eine persönliche Betreuung an. Letztere soll den Eltern des Beschuldigten bei der Erziehung zur Seite stehen.
Der Verteidiger hatte eine Verurteilung wegen versuchter vorsätzlicher Tötung statt wegen Mordes gefordert. Vom Vorwurf, sein Klient habe weitere Personen ermorden wollen, sollte dieser freigesprochen werden. Der Verteidiger forderte lediglich eine sechsmonatigen Freiheitsstrafe. (dab/sda)
