Sozialpädagoge vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freigesprochen
Der Freispruch für einen früheren Sozialpädagogen eines Zürcher Heims vom Vorwurf der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Mädchen ist rechtskräftig. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der unterdessen jungen Frau abgewiesen.
Das Mädchen lebte drei Jahre lang in der Wohngruppe einer Zürcher Institution. Zu einem der Angestellten hatte sie ein besonders gutes und vertrauensvolles Verhältnis. Als sie die Wohngruppe mit 13 Jahren verliess, erstattete sie gegen diesen Mitarbeiter eine Anzeige bei der Polizei.
Sie sagte aus, es sei in den vergangenen Jahren zu mehrfachen sexuellen Übergriffen durch den Sozialpädagogen gekommen – in der Wohngruppe selbst und einmal bei ihm zu Hause. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Die Zürcher Rechtsinstanzen kamen zum Schluss, dass die Aussagen des Mädchens nicht glaubwürdig seien. Es bestünden zahlreiche Widersprüche, insbesondere zum Kerngeschehen. Die Ausführungen seien ohne Emotionen erfolgt und die auf Kinderbefragungen spezialisierte Polizistin habe immer wieder nachhaken müssen.
Verbotene Pornographie
Das höchste Schweizer Gericht hat den Freispruch für den Betreuer bestätigt. Die Beschwerdeführerin habe nicht darlegen können, inwiefern der von der Vorinstanz festgestellte Sachverhalt nicht korrekt sei. Übrig bleibt die Verurteilung des Sozialpädagogen wegen mehrfacher Pornographie, die vor Bundesgericht kein Thema mehr war.
Der Betreuer hatte auf seinem Handy mit minderjährigen Jungen Nachrichten ausgetauscht, und sie hatten sich gegenseitig Fotos ihrer Penisse geschickt. Dafür wurde der frühere Heim-Angestellte mit einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen bestraft. (Urteil 6B_858/2024 vom 10.7.2026) (hkl/sda)
