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Zürich

Zürcher Stadtrat will Teilnahme an unbewilligter Demo legalisieren

Menschen auf Fahrraedern nehmen an der von Klimastreik_zh organisierten Velodemonstration gegen den Ausbau von Autobahnen teil, fotografiert am Samstag, 9. November 2024 auf der Tunnelstrasse in Zueri ...
Velodemo und Co.: Die Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration soll nicht mehr als Übertretung gelten. symbolBild: keystone

Zürcher Stadtrat will Teilnahme an unbewilligter Demo legalisieren

27.11.2024, 13:1027.11.2024, 13:14
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Wer in der Stadt Zürich an einer unbewilligten Demonstration mitläuft, soll für die blosse Teilnahme nicht mehr gebüsst werden können: Der Zürcher Stadtrat beantragt dem Gemeinderat eine entsprechende Änderung der allgemeinen Polizeiverordnung vorzunehmen.

In der Verordnung soll explizit festgehalten werden, dass «die Teilnahme an einer unbewilligten Nutzung des öffentlichen Grunds zu politischen Sonderzwecken nicht strafbar ist», wie der Stadtrat am Mittwoch mitteilte.

Derzeit gilt die Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration als Übertretung, die in der Regel mit einer Busse von 200 Franken geahndet wird. Dies hatte der Gemeinderat im März 2023 kritisiert, da so die Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit unterlaufen werde.

Menschen müssten sich in der Stadt äussern und versammeln können, ohne Gefahr zu laufen, gebüsst zu werden, forderte der Gemeinderat damals in einer Motion. Diesem Anliegen kommt der Stadtrat nun nach.

Bewilligungspflicht bleibt bestehen

Auch wenn die Teilnahme an einer unbewilligten Demo nicht mehr strafbar sein soll, ändert sich an der Strafbarkeit von Widerhandlungen gegen alle weiteren Bestimmungen der Polizeiverordnung nichts, wie der Stadtrat in seiner Mitteilung weiter schreibt.

So gelte für die organisierenden Personen einer Demonstration weiterhin eine Bewilligungspflicht. Alle Teilnehmenden einer Demo müssten auch künftig polizeiliche Anordnungen befolgen. Die Stadtpolizei könne Personen sofort wegweisen, wenn die dafür notwendigen Voraussetzungen gegeben sind. Und selbstverständlich blieben auch alle weiteren Strafbestimmungen bei Sachbeschädigungen oder Gewalttätigkeiten anwendbar.

In der Schweiz gibt es gemäss Angaben des Stadtrates keine einheitliche Praxis. Während etwa Luzern und St. Gallen die Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration ahnden könnten, gebe es den Übertretungsstraftatbestand in Bern und Basel nicht. (sda)

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30 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Re Ro
27.11.2024 13:42registriert November 2024
Wie man überhaupt auf die Idee kommen kann, illegale Demonstrationen zu legitimieren. Wahrscheinlich gibt es ja einen Grund, warum ein Demonstrationsverbot besteht. Man sollte bedenken, dass solche „Ideen“ die Rechtsstaatlichkeit aushöhlen und auch von anderer Seite (aus-)genutzt werden könnten. Eine sehr kurzsichtige Idee.
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7immi
27.11.2024 15:28registriert April 2014
Demonstrationen sind bewilligungspflichtig, da die Stadt die Grundversorgung sicherstellen muss (Korridore für Blaulichtorganisationen, zusätzlich nötiges Personal, ÖV, uvm). Es geht nie um die Demo per se. Dieses Bewilligungs- und Planungswesen abzuschaffen wäre brandgefährlich (wortwörtlich)
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Hudi16
27.11.2024 14:43registriert April 2022
Als ob wir nicht schon genug Demos hätten in Zürich.
Neben dem, dass das Megaphongeschrei nerft, (immerhin sind wir hier NOCH nicht im Krieg), sollen sie zumindest nicht den öffentlichen Verkehr behondern.
Macht doch ein Speakers corner im Park hinter dem Landesmuseum.
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