Er habe die Frau seines Enkels aus Notwehr erschossen, hat ein 79-Jähriger am Dienstag vor dem Bezirksgericht Winterthur geltend gemacht. Doch das angebliche Messer, mit dem er bedroht worden sein will, fehlte am Tatort und die Rekonstruktion der Schussabgabe zeichnet ein anderes Bild, wie Staatsanwaltschaft und Gericht anmerkten.
Die Staatsanwältin forderte an der Verhandlung eine Verurteilung des Mannes wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe. Der Verteidiger plädierte auf einen Freispruch vom Mordvorwurf; einzig wegen Vergehens gegen das Waffengesetz sei sein Mandant mit einer Geldstrafe zu bestrafen. Das Bezirksgericht Winterthur wird das Urteil voraussichtlich am kommenden Donnerstag um 16 Uhr eröffnen.
Die Staatsanwältin forderte an der Verhandlung eine Verurteilung des Mannes wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe. Der Verteidiger plädierte auf einen Freispruch vom Mordvorwurf; einzig wegen Vergehens gegen das Waffengesetz sei sein Mandant mit einer Geldstrafe zu bestrafen. Das Bezirksgericht Winterthur wird das Urteil voraussichtlich am kommenden Donnerstag um 16 Uhr eröffnen.
Die Frau sei aber mit einem Messer von einer Länge von 35 bis 40 Zentimetern auf ihn losgegangen. Sie werde Gulasch aus ihm machen, habe sie gerufen. Aus purer Angst habe er aus einer Entfernung von etwa anderthalb Metern sechs Mal auf die Frau geschossen. Hätte er mehr Munition gehabt, hätte er auch häufiger abgedrückt. In seiner Situation hätte jeder andere auch so gehandelt, meinte er.
Die Staatsanwältin bezeichnete diese Version als unglaubhaft: «Er versucht offenkundig, sich als Opfer hinzustellen.» Ein Messer habe er in ersten Einvernahmen nicht erwähnt, sondern dieses erst später angeführt. Zudem sei am Tatort gar kein Messer sichergestellt worden.
Auch die Abgabe der Schüsse - gemäss Anklage drei gezielt in den Oberkörper, drei in den Kopf - spricht gemäss Gutachten gegen die Version des 79-Jährigen. Der erste Schuss wurde demnach aus kurzer Nähe abgegeben, als die Frau auf einem Sofa sass - also nicht bei einem Angriff.
Der Beschuldigte habe die Tat geplant und dann zielgerichtet, skrupellos und grausam ausgeführt, zeigte sich die Staatsanwältin überzeugt. Es habe sich um eine «rachsüchtige Abrechnung» gehandelt.
Die 32-Jährige war mit ihren drei Kindern gegen den Willen der Familie in die Schweiz gezogen, war eine aussereheliche Beziehung eingegangen und wollte sich scheiden lassen. Sie sei damit in den Augen des Familienoberhaupts vom richtigen Weg abgekommen und habe einen Lebenswandel geführt, den er nicht billigte, hielt die Staatsanwältin fest. Aus krassem Egoismus habe er sie dann beseitigt.
In der Heimat seines Mandanten, der von seiner Familie als ruhige, gelassene, herzliche Person beschrieben werde, herrschten keine archaisch-patriarchalischen Wertvorstellungen, hielt der Verteidiger in seinem Plädoyer fest. Er lehnte die Idee eines «Ehrenmords» ab.
Der Beschuldigte bestritt vor Gericht, von den Absichten der Frau gewusst zu haben. Weshalb er rund einen Monat vor dem Termin der Scheidungsverhandlung in die Schweiz reiste und dabei einen Revolver mit Munition mit sich führte, blieb am Dienstag unklar.
Er habe zum ersten Mal das neugeborene Baby der Familie sehen wollen, sagte er einmal. Auf Nachfragen des Richters räumte er ein, den 19 Monate alten Nachwuchs zuvor in Serbien gesehen zu haben. Er könne sich nicht an alles erinnern, ergänzte der 79-Jährige.
Dieses Aussageverhalten stufte die Staatsanwältin als typisch ein. Unangenehme Fragen umschiffe der Grossvater oder mache Aussagen, die nicht zur Frage passten. Und dessen Erinnerungslücken beschränkten sich gerade auf jene Themen, auf die er nicht eingehen wolle.
Von einem strategischen Aussageverhalten könne keine Rede sein, sein Mandant sei offensichtlich nicht auf der Höhe, hielt demgegenüber der Verteidiger des Mannes fest. Er stellte zumindest infrage, ob der 79-Jährige überhaupt schuldfähig sei.
Trotz mehrmals geäussertem Verdacht sei nie richtig abgeklärt worden, ob sein Mandant, der im Rollstuhl in den Saal geführt wurde, an einer Demenz leide, kritisierte der Verteidiger. Dessen Gesuch, den Prozess zu unterbrechen, bis ein neues Gutachten vorliege, lehnte das Gericht ab. Es legte aber, um dem Zustand des Rentners Rechnung zu tragen, regelmässig Pausen ein. (sda)
Ja.. ne, is klar...