Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) hat am Dienstag die Teilnahme von russischen und belarussischen Sportlern an Qualifikations-Wettbewerben der FIS für die Olympischen Winterspiele 2026 erlaubt.
Demnach dürfen Athleten aus diesen beiden Ländern an den Start gehen, wenn die Kriterien des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) eingehalten werden. Das bedeutet für die Sportler, dass sie wie im Vorjahr bei den Sommerspielen in Paris unter neutraler Flagge antreten können.
Die FIS hatte sich im Oktober aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine gegen einen Olympiastart von Russen und Weissrussen ausgesprochen. Dagegen gingen der russische und der belarussische Skiverband juristisch vor. (nih/sda/apa/dpa)

Demnach dürfen Athleten aus diesen beiden Ländern an den Start gehen, wenn die Kriterien des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) eingehalten werden. Das bedeutet für die Sportler, dass sie wie im Vorjahr bei den Sommerspielen in Paris unter neutraler Flagge antreten können.
Die FIS hatte sich im Oktober aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine gegen einen Olympiastart von Russen und Weissrussen ausgesprochen. Dagegen gingen der russische und der belarussische Skiverband juristisch vor. (nih/sda/apa/dpa)
