Elektroschock-Halsbänder sollen Kuhglocken und Weidezäune ersetzen
«Virtuelle Zäune für die Schweizer Landwirtschaft verfügbar machen!» – So lautet der Titel der Interpellation des Berner SVP-Nationalrats Ernst Wandfluh. Der Landwirt fordert den Bundesrat auf, zu prüfen, welche Änderungen notwendig wären, um den Einsatz der Technologie zu ermöglichen.
Denn aktuell verbietet die Tierschutzverordnung den Einsatz des virtuellen Zauns: «Zaunsysteme, die über ein Empfängergerät am Körper des Tieres elektrisierend wirken, sind verboten.» (Art. 34 Abs. 4 TSchV).
Ortungs-App, Warntöne und Elektroimpulse
Virtuelle Zäune hätten aus Sicht des SVP-Mannes den Vorteil, dass Landwirte damit Aufwand und Geld sparen könnten. Die Kühe würden sich nicht mehr innerhalb physischer Zäune bewegen, sondern durch spezielle Halsbänder mit GPS-Sensoren daran gehindert werden, einen bestimmten Bereich zu verlassen. Landwirte können via App einstellen, wo sich die Grenzen einer Weide befinden. Kommt eine Kuh in die Nähe der unsichtbaren Abgrenzung, ertönt ein lauter werdender Warnton vom Halsband. Geht das Tier trotzdem weiter, bekommt es einen leichten elektrischen Impuls vom Halsband. Dieser Impuls soll 25-mal schwächer sein als derjenige der Zwick-Zäune, die aktuell Kuhweiden umspannen.
Studie sieht Tierwohl nicht in Gefahr
Das Kompetenzzentrum des Bundes für die landwirtschaftliche Forschung Agroscope hat eine Studie über die Auswirkung der virtuellen Zäune auf das Tierwohl durchgeführt. Diese kam zum Schluss, dass die Kühe das System schnell und ohne negative längerfristige Beeinträchtigung des Tierwohls erlernt hätten. Nach durchschnittlich acht elektrischen Reizen hätten die Kühe korrekt an der virtuellen Grenze reagiert.
Kritik an der Methode
Auch wenn die Agroscope-Studie ergeben hat, dass das Tierwohl durch den Einsatz virtueller Zäune nicht negativ beeinträchtigt würde, gibt es Kritikpunkte. So würden Weidetiere ohne einen physischen Zaun unter Umständen schlechter von eindringenden Fressfeinden geschützt, oder die Flucht vor ihnen würde ihnen erschwert werden. Auch für Wanderer:innen würde sich die Ausgangslage ändern, wenn standardmässig keine Zäune mehr zwischen ihnen und den Kühen wären.
Der Bundesrat hat nun bis zur Herbstsession Zeit, auf die Interpellation zu reagieren. (hde)
