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Finma wegen Massnahmen gegen Ex-Chefjuristen der Bank BSI angezeigt

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Finma wegen Massnahmen gegen Ex-Chefjuristen der Bank BSI angezeigt

23.06.2023, 10:31

Die Bundesanwaltschaft (BA) muss sich mit Sanktionen der Finanzmarktaufsicht (Finma) gegen den ehemaligen Leiter der Rechtsabteilung der Banca della Svizzera Italiana (BSI) befassen. Bei ihr ist eine Anzeige im Zusammenhang mit dem Fall eingegangen.

Das Logo der Tessiner Privatbank BSI in Lugano am Montag, 14. Juli 2014. Die Privatbank BSI mit Sitz in Lugano erhaelt einen neuen Besitzer: Sie wird vom italienischen Versicherungskonzern Generali an ...
Der ehemalige Rechtsabteilung der BSI muss mit Sanktionen rechnen.Bild: TI-PRESS

Die Strafanzeige werde nun gemäss dem üblichen Verfahren geprüft, teilte die BA am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Sie bestätigte damit einen Bericht der «Neuen Zürcher Zeitung».

Hintergrund ist der Korruptionsskandal um den malaysischen Staatsfonds 1MDB. Die Finma hatte der Bank 2016 wegen ihrer Beziehungen zu dem Staatsfonds die Lizenz entzogen. Sie warf ihr Verstösse gegen Geldwäschereiregeln vor.

Im selben Zusammenhang verhängte die Finma im November 2018 ein dreijähriges Verbot zur Ausübung einer leitenden Funktion gegen den früheren Chefjuristen der Bank. Es galt für Institutionen, die unter der Aufsicht der Finma stehen. Das Bundesverwaltungsgericht stützte die Massnahme im Juli 2021, ebenso das Bundesgericht im März des laufenden Jahres.

Gemäss dem Bericht der «Neuen Zürcher Zeitung» wird den Finma-Verantwortlichen in der Strafanzeige Urkundenfälschung, Amtsmissbrauch und Nötigung vorgeworfen. Konkrete Personen seien nicht genannt. Konkret seien in Verfügungen der Finma Vorgänge bei der BSI falsch dargestellt worden. Die BA äusserte sich zu diesen Punkten gegenüber Keystone-SDA nicht.

Die Bundesanwaltschaft prüft nun nach eigener Aussage, ob eine Zuständigkeit des Bundes gegeben ist und ein hinreichender Tatverdacht besteht. Darauf basierend werde entschieden, ob ein Strafverfahren eröffnet werde oder nicht. Möglich seien auch eine Nichtanhandnahme oder eine Weiterleitung der Anzeige an kantonale Behörden.

Die Finma wollte sich auf Anfrage inhaltlich nicht zu der Anzeige äussern. Derartige Anzeigen gegen Mitarbeitende kämen sehr selten vor, sagte ein Sprecher. Zur einer Verurteilung sei es noch nie gekommen. (saw/sda)

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