Schweiz
Justiz

Whistleblowing-Daten: Eidgenössische Finanzkontrolle blitzt vor Bundesgericht ab

Whistleblowing-Daten: Eidgenössische Finanzkontrolle blitzt vor Bundesgericht ab

26.11.2015, 12:0026.11.2015, 11:54
Mehr «Schweiz»

Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) nicht eingetreten. Diese hatte einen Entscheid nach Lausanne weitergezogen, gemäss welchem sie ihre Whistleblowing-Datensammlung beim dem Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) anmelden muss.

Im Dezember vergangenen Jahres hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die EFK sämtliche Listen dem EDÖB melden muss, die aufgrund von Meldungen zu Missständen und illegalem Verhalten innerhalb der Bundesverwaltung geführt werden.

Zur Bekämpfung von Korruption können Angestellte des Bundes solche Vorkommnisse der Finanzkontrolle melden, ohne das Amtsgeheimnis zu verletzen.

Die EFK hatte sich geweigert die Sammlung anzumelden, weil die Meldungen gemäss ihren Ausführungen nicht systematisch erfasst und auch keine Kategorien von Personendaten gemacht würden. Somit liege auch keine Datensammlung vor, die beim EDÖB anzumelden wäre.

Um die Frage, wie eine Datensammlung per Gesetz definiert ist, abschliessend zu klären, hat die EFK den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ans Bundesgericht weitergezogen.

Die Lausanner Richter haben nun entschieden, dass die EFK nicht beschwerdelegitimiert ist. Aus diesem Grund ist es nicht eingetreten. (Urteil 1C_66/2015 vom 12.11.2015) (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
0 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
«Ohne Disziplin passieren Unfälle»: Nach tödlichem Unfall fordert Experte Veränderungen
Wie konnte es passieren, dass sich in einem Fahrzeug der Schweizer Armee eine geladene Waffe befand, aus der sich ein Schuss löste? Nach dem schrecklichen Unfall in Bremgarten ordnen Experten ein.

Nachdem am Dienstag in Bremgarten ein Rekrut durch einen Schuss aus einem Sturmgewehr gestorben ist, fragen sich viele, wie eine geladene Waffe in ein Militärfahrzeug gelangen konnte. Denn es gibt im Schweizer Militär genaue Vorschriften und Regelungen, wie mit einer Waffe umgegangen werden muss. Diese haben zum Ziel, einen Vorfall, wie er in Bremgarten passiert ist, zu verhindern – doch offenbar haben diese Sicherheitsmechanismen nicht restlos funktioniert.

Zur Story