Wer in den Ruhestand tritt, soll sein Geld aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht mehr als Kapital, sondern nur noch als Rente beziehen können. Denn wer eine Rente aus der zweiten Säule erhält, benötigt in der Regel keine Ergänzungsleistungen.
Der Bundesrat beantragt diese Neuerung mit der Reform der Ergänzungsleistungen (EL). Die Botschaft dazu stellte er am Freitag dem Parlament zu. Ein Ziel der Reform ist es, zu verhindern, dass Vorsorgelder für Unternehmungen aufs Spiel gesetzt oder verjubelt werden und danach Ergänzungsleistungen bezogen werden.
Nur noch als Rente beziehen
Guthaben aus dem obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge (BVG) sollen beim Eintritt in den Ruhestand nicht mehr in Form von Kapital ausbezahlt werden, sondern nur noch als Rente.
Damit hat der Bundesrat die härtere der beiden Varianten gewählt, die er in der Vernehmlassung zur Diskussion gestellt hatte. Damals hatte er vorschlagen, den Kapitalbezug entweder ganz zu verbieten oder auf die Hälfte des Altersguthabens zu beschränken.
Guthaben aus dem überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge könne dagegen weiterhin in Form von Kapital bezogen werden. Heute können die Versicherten mindestens ein Viertel ihres angesparten Vorsorgegeldes als Kapital anstatt als Rente beziehen. Einige Kassen zahlen allerdings das ganze Guthaben als Kapital aus.
Hauskauf weiterhin möglich
Einschränkungen gibt es auch für Menschen, die sich beruflich selbstständig machen wollen. Für diesen Zweck soll kein Kapital der zweiten Säule mehr bezogen werden können. Auch mit dieser Neuerung will der Bundesrat verhindern, dass Vorsorgekapital verlorengeht und die Betroffenen Ergänzungsleistungen beziehen müssen.
Für den Kauf eines Hauses oder ein Wohnung kann das obligatorische Pensionskassenkapital indessen weiterhin angezapft werden. Der Bundesrat hatte zunächst vorgesehen, auch diese Bezüge einzuschränken, war aber nach heftiger Kritik schon in der Vernehmlassungsvorlage zurückgekrebst.
Häuser und Wohnungen stellten für die persönliche Altersvorsorge ebenfalls einen Wert dar, hiess es dazu in der Mitteilung des Bundesamtes für Sozialversicherungen. (sda)