Bestärkende Erinnerungen bleiben auch ohne Erinnerungsstück. kafi freitag
FragFrauFreitag
Was tun mit Trauerkarten oder alten Fotos, die die Vergangenheit künstlich in Erinnerung halten? Vieles hätte ich schon längst vergessen ohne all diese Dinge, wäre das nicht natürlicher, gesünder, leichter? Darf ich das alles einfach wegwerfen oder muss ich das alles behalten? Für wen? Danke für deine Hilfe. Livia, 43
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Liebe Livia
Sie sind der Chef Ihrer Erinnerungen. Sie dürfen alles wegwerfen, was Ihnen nicht gut tut oder Sie einfach sonst nicht behalten wollen. Und ich empfehle tatsächlich, sich immer mal wieder grosszügig zu trennen, schliesslich sind all diese Erinnerungen auch eine Art Ballast. Selbst positive! Und wer zu viel davon mit sich herumträgt, kann sich im Leben nicht frei bewegen.
Darum: Weg damit!
Nehmen Sie einen Abfallsack und greifen Sie sich den Stapel an Erinnerungsstücken. Nehmen Sie jedes Teil einzeln in die Hand und bedanken Sie sich dafür beim Absender und bei der Erinnerung. Dann sagen Sie Adieu und werfen ihn weg. Mit diesem kleinen Ritual kann man sich leichter trennen und hat danach kein schlechtes Gefühl. Versprochen!
Ganz herzlich, Ihre Kafi
Fragen an Frau Freitag?
Hier stellen! Kafi Freitag (40!) beantwortet auf ihrem Blog
Frag Frau Freitag Alltagsfragen ihrer Leserschaft. Daneben ist sie Mitbegründerin einer neuen Plattform für Frauen:
Tribute.
Im analogen Leben führt sie eine Praxis für prozessorientiertes Coaching (
Freitag Coaching) und fotografiert leidenschaftlich gern. Sie lebt mit ihrem 11-jährigen Sohn in Zürich.
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«My home is my castle, my garden is my paradise». In den helvetischen Gärten Eden setzt das Nachbarrecht der Gestaltungsfreiheit jedoch die eine oder andere Grenze.
Während sich in Australien 3.4 Personen einen Quadratkilometer teilen, leben in der Schweiz etwa 212 Personen auf derselben Fläche. Das ist eng und bereits ein Ast, der vom nachbarlichen in den eigenen Garten ragt, kann zu viel des Guten sein. So dürfen denn die Kantone auch Vorschriften erlassen, wie nah an deinem Grundstück der Nachbar Büsche und Bäume pflanzen darf.