Bundesrat Johann Schneider-Ammann sagte gegenüber dem «Blick», dass die Optimierung von Steuern «sehr schweizerisch» sei. In der Tat scheint es zu einem regelrechten Volkssport geworden zu sein, die Steuererklärung so auszufüllen, dass dem Staat möglichst wenig abgeliefert werden muss – das gilt nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Privatpersonen. Dabei gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten, wie Herr und Frau Schweizer Steuern sparen werden können. Eine – unvollständige – Übersicht:
Beiträge in die Säule 3a können bis zum Maximalbetrag von jährlich 6739 Franken vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Selbstständige und Erwerbstätige ohne Pensionskasse können gar bis zu 33 696 Franken abziehen. Erst bei der Auszahlung fällt eine Steuer zu einem reduzierten Satz an.
Wer freiwillige Beiträge in die Pensionskasse einschiesst, kann diese ebenfalls von den Steuern abziehen. Am besten macht man jährlich gestaffelte Einzahlungen.
Krankheitskosten, die man selbst berappt – also zum Beispiel Zahnarztrechnungen –, können von den Steuern abgezogen werden, wenn sie einen gewissen Prozentsatz des Nettoeinkommens (in der Regel fünf Prozent) übersteigen. Also sollte man den nicht dringenden Arztbesuch zeitlich so einrichten, dass alle Rechnungen im gleichen Jahr ausgestellt werden – denn deren Datum ist für die Steuerbehörden entscheidend.
Werterhaltende Renovationen am eigenen Haus können von den Steuern abgezogen werden. Trick: Die Umbauten sollten über den Jahreswechsel gelegt werden. So kann man sich von den Handwerkern pro Steuerjahr separate Rechnungen ausstellen lassen.
Der Umzug in einen steuergünstigen Kanton, zum Beispiel Schwyz, kann je nach Einkommen schnell mehrere tausend Franken Steuerersparnis bringen.
Wer nicht angestellt ist, kann mehr Abzüge machen – wobei die Grenze zwischen Geschäftlichem und Privatem oftmals schwammig ist. Da wird der Zmittag mit den Kindern schnell zum Geschäftsessen oder der Strandurlaub zum Businesstrip. Ein Klassiker der Schummelei ist das Geschäftsauto, das man auch privat verwendet. Das ist illegal – und nicht ungefährlich: «Es gibt immer mehr Steuerämter, die Fahrtenbücher sehen wollen», sagt der Aargauer Steuerberater Lino Luciani.
Junge Leute melden sich oftmals nur als Wochenaufenthalter an ihrem Wohnort an – obwohl sie wochenlang nicht nach «Hause» gehen. So können Reisespesen und Mietkosten abgezogen werden. Verdient man später mehr, schauen die Steuerkommissäre aber genauer hin.
Vorsorgegelder umwandeln: Geld aus der Pensionskasse zu beziehen und damit selbst bewohnte Immobilien zu finanzieren, ist legal, sofern in den 3 Jahren zuvor kein Einkauf vorgenommen wurde. Im Graubereich agiert, wer Hypothekarschulden abbezahlt, bei einem anderen Finanzinstitut sogleich eine neue Hypothek aufnimmt und das Vorsorgegeld somit zur freien Verfügung hat. «Das ist grundsätzlich eine Umgehung der Vorsorgenormen, es wird aber in Einzelfällen gemacht», sagt Steuerexperte Michael Kistler von Gfeller + Partner AG.