Flüchtlinge - Dänemark: Dänemark verlängert Kontrollen an deutscher Grenze um drei Wochen

Flüchtlinge - Dänemark: Dänemark verlängert Kontrollen an deutscher Grenze um drei Wochen

13.01.2016, 18:04

Reisende müssen an der deutsch-dänischen Grenze für mindestens drei weitere Wochen mit Kontrollen rechnen. Die entsprechende Regelung werde um 20 Tage bis zum 3. Februar verlängert, teilte das Innenministerium am Mittwoch mit.

Es bestehe noch immer eine grosse Gefahr, dass sich viele illegal Eingewanderte in Dänemark stauten.

Das EU-Land hatte Grenzkontrollen zunächst für zehn Tage beschlossen, nachdem Schweden angesichts der Flüchtlingskrise eine derartige Massnahme angeordnet hatte. Die Regierung in Kopenhagen befürchtet, dass Einwanderer in dem Land wegen der Kontrollen festsitzen könnten.

In den ersten acht Tagen seit Beginn der Passkontrollen haben dänische Grenzwächter rund 28'000 Menschen an der Grenze zu Deutschland kontrolliert. Darunter waren 27 mutmassliche Schleuser, gegen die wegen des Verdachts auf Menschenschmuggel ermittelt wird 195 Menschen wurde bislang die Einreise verwehrt, wie die dänische Polizei mitteilte.

Debatte über Beschlagnahmung von Flüchtlingsbesitz

Das dänische Parlament begann am Mittwoch die Debatte über einen umstrittenen Gesetzentwurf, der den Behörden die Beschlagnahmung von Wertsachen einreisender Flüchtlinge erlauben soll. Vorgesehen ist, dass das Gepäck von Flüchtlingen durchsucht und Bargeld oder Wertsachen ab einem Wert von 10'000 Kronen (1460 Franken) eingezogen werden darf, um damit Unterbringung und Verpflegung der Asylsuchenden zu finanzieren.

International sorgten die Pläne in den vergangenen Wochen für Empörung und provozierten Vergleiche mit der Nazizeit. Das UNO-Flüchtlingshochkommissariat warnte, mit dem Gesetz würden Angst und Fremdenfeindlichkeit geschürt.

Die Verfechter des Gesetzes räumen selbst ein, dass es die Kassen der dänischen Einwanderungsbehörde nicht füllen wird. Ziel sei es jedoch, ein Signal zu senden und Asylsuchende davon abzuhalten, nach Dänemark zu kommen. Eheringe und andere Gegenstände mit persönlicher Bedeutung für ihre Besitzer wie Familienporträts oder Medaillen wären von der Beschlagnahmung ausgenommen. (sda/reu/dpa/afp)

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