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Mehrheit will Nazisymbole in der Öffentlichkeit verbieten

Mehrheit will Nazisymbole im öffentlichen Raum verbieten

31.03.2025, 15:3631.03.2025, 15:37
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Eine Mehrheit von Parteien, Kantonen und Verbänden will das Verwenden und Verbreiten von Nazisymbolen in der Öffentlichkeit verbieten. Die entsprechende Vernehmlassung zu diesem Spezialgesetz des Bundesrates endete am Montag. Wer gegen diese Regelung verstösst, soll künftig mit einer Ordnungsbusse von 200 Franken bestraft werden.

In einem zweiten Schritt sollen auch andere extremistische und gewaltverherrlichende Zeichen untersagt werden. Nach geltendem Recht wird eine Person nur dann bestraft, wenn sie ein solches Symbol verwendet und gleichzeitig für die entsprechende Ideologie wirbt, teilte der Bundesrat im Dezember mit. Wer hingegen ein derartiges Symbol zeigt, aber damit verbunden keine Ideologien aktiv propagiert, bleibt heute straflos. Bundesrat und Parlament wollen diese Gesetzeslücke schliessen.

Verbieten will der Bundesrat nicht nur Hakenkreuz, Hitlergruss und SS-Runen, sondern auch Zahlencodes wie «18» und «88», die als «Adolf Hitler» oder «Heil Hitler» gelesen werden könnten. Wann solche Symbole strafbar sind, soll der Kontext entscheiden.

Für schulische, künstlerische, wissenschaftliche und journalistische Zwecke sieht der Bundesrat Ausnahmen vom Verbot vor. Beispielsweise wären Medienberichte über antisemitische Vorfälle zulässig. In der Geschichtsstunde, in satirischen und historischen Darstellungen, wären sie ebenso erlaubt.

Wachsender Antisemitismus

Der Dachverband der jüdischen Gemeinden der Schweiz – bestehend aus dem Schweizerisch Israelitischen Gemeindebund und der Plattform der liberalen Juden der Schweiz – fordere seit Jahren eine solche Gesetzgebung. Das bisherige Strafmass sei unzureichend, hielt der Dachverband fest. Es sei nun wichtig, das Gesetz schnell in Kraft zu setzen und politisch breit abzustützen, um langwierige Verzögerungen zu verhindern.

Die SP begrüsst das klare Zeichen des Bundesrates gegen Rassismus und Antisemitismus. Das Gesetz sei ein wichtiger Schritt, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Schweiz zu stärken. Dies müsse insbesondere im Hinblick auf den starken Anstieg antisemitischer Vorfälle in der Schweiz und Europa sowie der grundsätzlich steigenden Delikte im Bereich der Diskriminierung und des Aufrufs zu Hass geschehen, schrieben die Sozialdemokraten. Auch die GLP und die Mitte unterstützen den Vorentwurf zum Bundesgesetz.

Die FDP hält es allerdings für unabdingbar, diese Normierung nicht als Spezialgesetz, sondern im Strafgesetzbuch (StGB) zu verankern. Dieser Meinung ist auch die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD).

Weiter sollte das neue Verbot als Vergehenstatbestand ausformuliert werden. Eine Missachtung des Verbots könnte dann mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen sanktioniert werden. Zusätzlich sollte laut KKJPD das Verbot auch nationalsozialistische Symbole im Privaten umfassen.

SVP: Einschränkung der Meinungsfreiheit

Die SVP ist mit dem Gesetzesvorschlag nicht einverstanden und befürchtet eine Einschränkung der Meinungsfreiheit. Laut der Partei umfasst diese auch unhaltbare, offensichtlich falsche Mitteilungen, «provozierende oder schockierende Äusserungen», Vereinfachungen oder Übertreibungen. Es sei von zentraler Bedeutung, dass in einer Demokratie auch Standpunkte vertreten werden können, die einer Mehrheit missfallen oder für viele schockierend wirken.

Gemäss SVP müssten im vorliegenden Fall auch andere extremistische Symbole berücksichtigt werden, wie das Symbol der islamistischen Hamas, der libanesischen Hisbollah-Miliz oder der autonomen Strömung Antifa.

Die Piratenpartei befürchtet durch das Verbot eine schleichende Einengung des Meinungsspektrums und damit eine gesellschaftliche Gewöhnung an Zensur. Weiter biete das StGB bereits ausreichende rechtliche Grundlagen. Statt auf Verbote und Symptombekämpfung zu setzen, sollte weiterhin Bildung und Prävention im Vordergrund stehen, um extremistische Ideologien zu entkräften. (sda/les)

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85 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Jacob Crossfield
31.03.2025 17:10registriert Dezember 2014
Gemäss SVP ist Rassismus eine Meinung die geschützt werden sollte. Rassismus ist keine Meinung, sondern ein Strafbestand. Das hingegen ist ein Fakt und keine Meinung.
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Leap
31.03.2025 17:38registriert August 2023
Dass die SVP den Bann von Nazisymbolen als Einschränkung der Meinungsfreiheit sieht, spricht Bände. Hass ist keine Meinung, sondern ein Charakterdefizit!

Zu viel sollte man sich von einem Verbot allerdings wirklich nicht versprechen. Rechtsextremismus muss an der Quelle in den Köpfen adressiert werden, nicht zuletzt in denjenigen der SVP Wähler und ihrer Jungorganisation!

Ursachen beseitigen statt Symptome unterdrücken!
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Tschowanni
31.03.2025 17:56registriert Oktober 2015
Es gibt Dinge, die braucht kein Mensch. Solche Symbole gehören definitiv dazu.
Ich kann nicht verstehen das es Menschen gibt, welche das Treiben des damaligen Reiches, nur schon gedanklich unterstützen. Das ist doch krank.
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