Bundesgericht weist Rekurs gegen Gemeindefusion in Bellinzona ab

Bundesgericht weist Rekurs gegen Gemeindefusion in Bellinzona ab

17.11.2016, 10:32

Eine der grössten Gemeindefusionen der Schweiz hat eine weitere wichtige Hürde genommen. Das Bundesgericht hat einen Rekurs gegen das Fusionsprojekt abgewiesen. Nun können in der neuen Grossgemeinde im kommenden Jahr Gemeindewahlen stattfinden.

Die Wahl der Exekutive in der neuen Grossgemeinde werde im April 2017 stattfinden, teilte die Gemeinde Bellinzona am Donnerstag mit. Gewählt wird in 13 Gemeinden, die sich im Oktober 2015 für die Fusion an der Urne ausgesprochen haben. Die zukünftige Grossgemeinde soll dereinst rund 42'000 Einwohner zählen.

Der Tessiner Grosse Rat hatte bereits im März mit grosser Mehrheit, einen 50-Millionen-Kredit für das Fusionsprojekt in der Region Bellinzona gesprochen. Zuvor hatte der Staatsrat Ende Januar eine entsprechende Regierungsbotschaft vorgestellt. Dieser nahm den Entscheid des Bundesgerichts am Donnerstag mit «Zufriedenheit» auf.

Vom Kantonsbeitrag sollen allein 20 Millionen Franken in die «gesellschaftliche und kulturelle» Entwicklung des neuen Bellinzona fliessen. Von den langfristigen Effekten dieser Gelder würden aber auch die benachbarten Gemeinden profitieren, die am 18. Oktober 2015 gegen die Fusion gestimmt hätten, hiess es.

Auf der Agenda der neuen Grossgemeinde steht unter anderem die Aufwertung der Tourismusregion - so will sie beispielsweise als «Tor zum Tessin» von der Alptransit-Eröffnung profitieren. Ausserdem soll ein neues biomedizinisches Zentrum in der Kantonshauptstadt gebaut werden. (sda)

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