Der Plan der britischen Regierung, ohne Befassung des Parlaments den Prozess zum Austritt aus der Europäischen Union zu starten, ist gescheitert: Der Oberste Gerichtshof in London hat am Donnerstag bekanntgeben, dass dies rechtlich nicht möglich ist.
Unter anderem eine Investmentfondsmanagerin und ein Coiffeur hatten geklagt, weil die Regierung ihrer Ansicht nach nicht Artikel 50 der EU-Verfassung aktivieren kann, ohne dass das Parlament in London zuvor darüber debattiert und abstimmt.
Die Kläger argumentieren unter anderem, dass das Ergebnis des Referendums über den EU-Austritt rechtlich nicht bindend sei. Daher müsse sich vorher noch das Parlament damit befassen. Dadurch dürfte sich das Verfahren zum EU-Austritt verzögern.
Premierministerin Theresa May hat versprochen, bis Ende März mit den offiziellen Austrittsverhandlungen zu beginnen. Ihrer Ansicht nach hat die Regierung in London das Recht, diese Verhandlungen auch ohne Parlamentsvotum einzuleiten.
Die Briten hatten am 23. Juni mit knapper Mehrheit für den Austritt aus der Europäischen Union gestimmt. Sobald Artikel 50 aktiviert ist, hat Grossbritannien zwei Jahre Zeit, mit der EU die Trennungsmodalitäten auszuhandeln. (whr/sda/afp)