Du bist im Stress, willst ein Billett nach Aarau kaufen und der Automat fragt: Direkt oder via Lenzburg? Du hast keine Ahnung und kaufst das Direktbillett. Dein Zug fährt aber über Lenzburg. Kannst du nun gebüsst werden? Diese und einige weitere Fragen haben wir der SBB gestellt, um etwas Klarheit zu schaffen:
Das Übertreten der Gleise an ungesicherten Stellen ist lebensgefährlich und strikt verboten. Es gibt keine Ausnahmen: «Wir unterscheiden nicht, wo das Gleis betreten oder überschritten wird, da Laien nicht in der Lage sind, die Gefahren im Gleisbereich richtig einzuschätzen», sagt SBB-Mediensprecher Oliver Dischoe. Dies zeigt auch die Anzeige gegen SVP-Nationalrat Lukas Reimann.
2014 starben 16 Personen, die unbefugt eine Gleisanlage betreten hatten, 14 wurden schwer verletzt. Seit dem 1. Januar 2016 wird das Überschreiten der Gleise von Amtes wegen verfolgt.
Nein. Begrifflich gibt’s bei der SBB keine Bussen, denn diese kann nur die Polizei ausstellen. Es gibt aber einen Zuschlag. Wer ohne gültigen Fahrausweis unterwegs ist, muss nebst dem Preis für das Ticket einen Zuschlag bezahlen.
Nein, der Zuschlag bleibt gleich. Wer aber ohne Billett in der ersten Klasse kontrolliert wird, ist gezwungen, zusätzlich zum Zuschlag auch noch den Preis des 1.-Klasse-Billetts zu bezahlen. Der Zuschlag variiert nur, wenn es nicht das erste Mal ist, dass der Fahrgast ohne Billett kontrolliert wurde oder wenn er oder sie über ein «teilgültiges» Billett verfügt. So hoch können die Zuschläge im interregionalen Verkehr ausfallen:
Einen teilgültigen Fahrausweis hat, wer zwar über ein Billett verfügt, jedoch einen benötigten Zuschlag vergessen hat (zum Beispiel den Nachtzuschlag). Dieser Fahrgast muss einen kleineren Zuschlag zahlen, als jemand der über gar kein Billett verfügt. Ebenfalls den reduzierten Zuschlag erhält, wer bei einem Verbundbillett eine Zone (bei einem Streckenbillett eine Haltestelle) zu wenig gelöst hat.
Grundsätzlich darf sich jemand mit einem 2.-Klasse-Billett nur in den 2.-Klasse-Bereichen aufhalten. Auch hier gibt es unterschiede zwischen regionalen und interregionalen Zügen. In regionalen Zügen (zum Beispiel S-Bahnen) dürfen sich Passagiere mit einem Zweitklassbillett im Eingangsbereich eines 1.-Klasse-Waggon aufhalten. In interregionalen Zügen ist dies grundsätzlich nicht erlaubt, die Zugbegleiter weisen die Fahrgäste freundlich darauf hin und verlangen in der Regel keinen Zuschlag. Erlaubt ist hingegen, durch einen 1.-Klasse-Bereich zu gehen, um in die 2. Klasse zu gelangen.
In jedem Fall werden die Personalien aufgenommen. Diese werden für mindestens zwei Jahre gespeichert. Die SBB behält sich vor, von Fall zu Fall unterschiedlich über eine Anzeige zu entscheiden. Falls ein Fahrgast jedoch einen gefälschten Fahrausweis vorzeigt, kommt es, zusätzlich zu einem 200-Franken-Zuschlag, immer zu einer Anzeige.
Dies ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Mit der Z-Welle kann der Fahrgast zum Beispiel von Zürich nach Aarau fahren und dort noch mit den Regionalbussen fahren, weil sich diese Region in einem der vier «Korridoren» der Z-Welle befindet. Für andere Destinationen wie zum Beispiel Basel gibt es das City-City-Ticket der SBB. Dabei kann zusätzlich zur Fahrt Zürich-Basel eine Tageskarte für den örtlichen Nahverkehr gekauft werden. Hier geht es zu den «Korridoren» der Z-Welle.
Sobald bei der S-Bahn ein SN davor steht. Zum Beispiel kann die S8 um 00:25 Uhr Samstag Morgens am Hauptbahnhof noch ohne Nachtzuschlag bestiegen werden. Für die SN5 um 01:02 Uhr muss der fünf-Franken-Zuschlag gelöst werden. In der Regel braucht der Fahrgast ab 01:00 Uhr einen Nachtzuschlag. Es gibt spezielle Feiertage, an denen kein Nachtzuschlag verlangt wird. So zum Beispiel in der Nacht vom 30. Mai auf den 31. Mai, anlässlich 25 Jahren ZVV oder während des Zürich-Festes. Dies wird aber im Voraus kommuniziert.
Ja. Im Fernverkehr ist es möglich, ohne Zuschlag einen Klassen- oder Streckenwechsel im Zug beim Zugbegleiter zu lösen. Mindestpreis: 10 Franken. Im Regionalverkehr muss ich mit einem Zuschlag rechnen.
Im Regionalverkehr, also in S-Bahnen und Bussen, müssen die Kontrolleure sich lediglich Ausweisen können. Sie brauchen keine Uniform zu tragen. Im Fernverkehr (IC's, ICN's, IR's und internationale Züge) gilt die Uniformpflicht.
Mit dem Gleis-7-Abo können unter 25-Jährige von 19:00 bis 05:00 Gratis mit dem Zug fahren. Ein Nachtzuschlag muss trotzdem gelöst werden und die Busse und Trams der ZVV sind vom Angebot ausgeschlossen. Hier geht es zum Geltungsbereich des Gleis-7-Abos.
Ja, aber nur wenn der Zug noch steht. Falls der Zug aber gemäss Fahrplan bereits abgefahren ist und der Fahrgast erst dann ein Billett per App kauft, muss er oder sie mit einem Zuschlag rechnen.
In besonderen Fällen schon. Der oder die Betroffene muss allerdings nachweisen können, dass die Reise nicht angetreten werden konnte. Im schweizerischen Verkehr kann dann innerhalb eines Jahres, im internationalen Verkehr innerhalb eines Monats nach Ablauf der Geltungsdauer eine Fahrpreiserstattung beantragt werden.
Auch für den Hund muss der Halter bei Abfahrt des Zuges im Besitz eines gültigen Billetts sein. Es gilt der gleiche Zuschlag, wie wenn der Besitzer kein gültiges Billett hat.
Keiner wird gebüsst, weil er eine Zeitung auf dem Sitz zurücklässt. Bei starken Verschmutzungen kann die SBB aber einen Zuschlag von 25 Franken verlangen.