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Mord-Prozess in Meilen: Täter stach über 50 Mal auf seine Eltern ein, bis die Klingen abbrachen

22.06.2016, 11:1222.06.2016, 14:19
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Der Doppelmord geschah Mitte Oktober 2014 in seinem Elternhaus in Zollikon ZH. Gemäss Anklageschrift stach ein Mann zuerst 17 Mal auf seinen Vater und danach etwa 40 Mal auf seine Mutter ein. Er wendete dabei so viel Kraft auf, dass die Klingen abbrachen und in den Opfern stecken blieben.

Die Staatsanwältin hat vor dem Bezirksgericht Meilen für einen Mann eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren für den Mord an seinen Eltern gefordert. Der Mann, der an Schizophrenie leide und eine Persönlichkeitsstörung habe, habe den Tod seiner Eltern nicht nur in Kauf genommen, sondern ihren Tod gewollt. Die Staatsanwältin sprach von einer skrupellosen, grausamen und verwerflichen Tat.

Drogenprobleme

Der Angeklagte blickt auf eine schwere Kindheit und Jugend zurück. Es habe seit seiner frühesten Kindheit Konflikte mit den Eltern gegeben, sagte er am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Meilen.

In diesem Haus in Zollikon geschah die brutale Tat.<br data-editable="remove">
In diesem Haus in Zollikon geschah die brutale Tat.
Bild: KEYSTONE

Hinzu kamen teilweise massive Drogenprobleme – er begann beispielsweise mit 12 Jahren Cannabis zu konsumieren – und unzählige Schulwechsel. Danach hat der Angeklagte verschiedene Studien im In- und Ausland abgebrochen. Zudem ist er vier Mal vorbestraft.

Seine Eltern hatten ihn in dieser Zeit immer finanziell unterstützt. «Aber wir hatten schon früh Probleme in der Familie», sagte der Beschuldigte vor Gericht. So habe in der Familie stets Liebe und Vertrauen gefehlt.

Medikamente um zu vergessen

Der 32-Jährige befindet sich derzeit in vorgezogener Haft in einer Klinik für forensische Psychiatrie. Bei der Befragung gab er einen Einblick in seinen Alltag, der stark von unterschiedlichen Therapien geprägt ist.

Auch muss er verschiedene Medikamente einnehmen. Dank diesen könne er besser einschlafen und müsse nicht immer an das Geschehene denken. Er sagte weiter, dass es ihm gesundheitlich nicht gut gehe und er traurig sei. Er hoffe, dass sich alles zum Guten wende.

Zur Tat selber wollte er sich nicht äussern und verwies auf das Plädoyer seines Verteidigers. (whr/sda)

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