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Bürgerrecht

Einbürgerungsgesuch erst nach zehn Jahren möglich



Ein Einbürgerungsgesuch soll nur stellen dürfen, wer mindestens zehn Jahre in der Schweiz gelebt hat. Darauf haben sich National- und Ständerat geeinigt. Die kleine Kammer hat am Donnerstag nachgegeben und ist auf die härtere Linie des Nationalrates eingeschwenkt.

Heute sind die Hürden im internationalen Vergleich hoch. Ein Einbürgerungsgesuch darf nur stellen, wer mindestens zwölf Jahre in der Schweiz gelebt hat. Neu soll die Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) eine zwingende Voraussetzung sein. Im Gegenzug zu dieser Verschärfung hätte der Bundesrat die Mindestaufenthaltsdauer auf acht Jahre senken wollen.

Justizministerin Simonetta Sommaruga rief den Rat vergeblich dazu auf, bei acht Jahren zu bleiben und nicht den «Kerngehalt» der Vorlage aufs Spiel zu setzen. Sie wisse, dass das Gesetz absturzgefährdet sei, sagte Sommaruga. Sie höre von allen Seiten Referendumsdrohungen und sei dankbar, wenn sich die Räte bemühten, Lösungen zu finden. Sie bitte aber um sinnvolle Lösungen und nicht um Einigungen um der Einigung willen.

Mit dem Referendum drohte in den vergangenen Tagen vor allem die SVP. Ihre Fraktion liess verlauten, sie empfehle der Parteileitung das Referendum zu ergreifen, sollten die Räte am Ende beschliessen, dass Ausländerinnen und Ausländer nach acht Jahren Aufenthalt in der Schweiz ein Einbürgerungsgesuch stellen können. (whr/sda)

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