DE | FR
Wir verwenden Cookies und Analysetools, um die Nutzerfreundlichkeit der Internetseite zu verbessern und passende Werbung von watson und unseren Werbepartnern anzuzeigen. Weitere Infos findest Du in unserer Datenschutzerklärung.

Alkoholparty mit Teenies: Strafbefehl für Schulratspräsidentin von Walenstadt SG

11.08.2020, 16:01
Bild: AP

Die Schulratspräsidentin von Walenstadt SG ist mit einem noch nicht rechtskräftigen Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe sowie zu einer Busse bestraft worden. Ihr wird das Verabreichen gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder vorgeworfen.

Die Schulratspräsidentin von Walenstadt soll Schülerinnen und Schüler einer dritten Sekundarklasse für eine Abschlussfeier mit hochprozentigen Spirituosen versorgt haben. Diese Geschichte hatte anfangs Juli die Tageszeitung «Blick» bekannt gemacht.

Die St. Galler Staatsanwaltschaft kündigte damals an, dass der Sachverhalt mit einem polizeilichen Ermittlungsverfahren abgeklärt werde. Nun liegt dazu ein Strafbefehl vor. Danach hatte die Frau zusammen mit ihrer Tochter in einem Grosseinkauf unter anderem Softdrinks für die Abschlussfeier, aber auch diverse Spirituosen für eine private Geburtstagsfeier eingekauft.

Den Transport übernommen

Anschliessend wurden die Einkäufe im Keller gelagert. Vor der Abschlussfeier fragte die Tochter, ob sich ihre Klasse von den gelagerten Alkoholika bedienen dürfe. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft habe dies die Beschuldigte gestattet und auch den Transport zur Hütte übernommen, wo die Feier stattfand.

Die Schulratspräsidentin habe sich damit «mindestens eventualvorsätzlich des Verabreichens oder des zur Verfügung Stellens gesundheitsgefährdender Stoffe» schuldig gemacht, heisst es im noch nicht rechtskräftigen Strafbefehl. Die Staatsanwaltschaft sprach dafür eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 450 Franken sowie eine Busse von 1800 Franken aus. (aeg/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet um die Zahlung abzuschliessen)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.

Das könnte dich auch noch interessieren:

Abonniere unseren Newsletter

Interview

«Dürfen uns nicht einschüchtern lassen»: Keller-Sutter über Aggressionen gegen Bundesrat

Bundesräte müssten lernen damit umzugehen, dass sie sich nicht mehr so frei bewegen könnten wie zuvor, sagt Bundesrätin Keller-Sutter. Und sie erklärt, weshalb sie gegen die Justizini­tiative ist. Über sie wird am 28. November abgestimmt.

Warum müssen Richterinnen und Richter ein Parteibuch haben?Karin Keller-Sutter: Das ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, es ist eine gewachsene Tradition. Sie rührt daher, dass man möglichst alle Werthaltungen, Weltanschauungen und politischen Strömungen, die es in der Bevölkerung gibt, an den Gerichten abbilden wollte. Aber auch Parteilose können für das Bundesgericht kandidieren.

Allerdings haben Parteilose kaum Chancen, gewählt zu werden. Die Kandidierenden werden ja von ihren Parteien …

Artikel lesen
Link zum Artikel