DE | FR
Wir verwenden Cookies und Analysetools, um die Nutzerfreundlichkeit der Internetseite zu verbessern und passende Werbung von watson und unseren Werbepartnern anzuzeigen. Weitere Infos findest Du in unserer Datenschutzerklärung.
Gang nach Strassburg

Roger Schawinski geht für sein Radio vor den Gerichtshof für Menschenrechte

15.06.2014, 09:1815.06.2014, 10:20

Der Rechtsstreit um die Vergabe von Radiokonzessionen geht in die nächste Runde: Medienunternehmer Roger Schawinski akzeptiert das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht. Er reicht eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg ein, wie Radio 1 am Sonntag mitteilte.

«Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Radiokonzessionen ist zynisch, nicht nachvollziehbar und für uns damit inakzeptabel», wird Schawinski im Communiqué zitiert. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im April Beschwerden von Schawinski als gegenstandslos abgeschrieben.

«Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist zynisch, nicht nachvollziehbar und für uns damit inakzeptabel.»
Roger Schawinski, Medienunternehmer

Bereits damals hatten die Beschwerdeführer um Schawinski angekündigt, weitere Möglichkeiten zu prüfen, um gegen die Entscheide vorzugehen. Eine ordentliche Beschwerde beim Bundesgericht ist in Sachen Radiokonzessionen nicht möglich.

Medienmonopole in Graubünden und im Aargau knacken

Im langwierigen Streit um Radiokonzessionen wollen Schawinski und seine Partner eigenen Angaben zufolge die Medienmonopole in Graubünden und im Aargau knacken. Beschwerde eingelegt wurde gegen die Radiokonzessionen für Radio Südostschweiz (ehemals Radio Grischa) und Radio Argovia.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Beschwerden Schawinskis mit der Begründung für gegenstandslos erklärt, dass eingereichte Konzessionsgesuche nicht mehr geändert werden dürfen. Ein Konzessionsgesuch sei höchstpersönlicher Natur, so dass ein Parteiwechsel, die Veränderung der Besitzstruktur sowie der Finanzierung unzulässig seien.

«Extrem durchsichtiger Vorwand»

Schawinski wirft dem Bundesverwaltungsgericht vor, dies sei ein «extrem durchsichtiger Vorwand», wie es im Communiqué vom Sonntag heisst. «Man wollte sich schlicht nicht mit dieser wichtigen Materie beschäftigen.» (egg/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet um die Zahlung abzuschliessen)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.

Das könnte dich auch noch interessieren:

Abonniere unseren Newsletter

Analyse

Die Quittung für den Brexit – oder warum den Briten der Sprit ausgeht

Mit dem Brexit wurden die ausländischen Arbeitskräfte von der Insel vertrieben. Jetzt fehlen rund 100’000 Lastwagenfahrer.

«Wir wollen die Kontrolle über unser Land zurück.» «Macht endlich vorwärts mit dem Brexit.» Mit solchen Parolen haben Konservative und Nationalisten die Engländer zum Austritt aus der EU gepeitscht. Treibende Kraft war dabei die Angst vor billigen Arbeitskräften aus dem Osten, welche den Einheimischen angeblich die Jobs stehlen. Nun zeigt sich, dass dies ein monumentaler Irrtum war.

Die überwiegende Mehrheit der Ökonomen hat die Briten immer davor gewarnt, dass der Brexit aus wirtschaftlicher …

Artikel lesen
Link zum Artikel