International
Frankreich

Bewaffneter Mann beim Disneyland Paris verhaftet – kein Verdacht auf Terror

Bewaffneter Mann beim Disneyland Paris verhaftet – kein Verdacht auf Terror

28.01.2016, 17:3829.01.2016, 10:24

In einem Hotel am Vergnügungspark Disneyland bei Paris ist am Donnerstag ein bewaffneter Mann festgenommen worden. Der Verdächtige habe zwei Handfeuerwaffen, Munition und einen Koran bei sich gehabt, hiess es aus Kreisen der französischen Polizei.

Der Verdächtige sei bei seiner Ankunft im Hotel «New York», wo er zuvor eine Reservierung vorgenommen habe, durchsucht worden, berichteten Ermittler. Dabei seien die Waffen entdeckt worden. Demnach hatte zuvor eine Sicherheitsschleuse Alarm geschlagen, als der Mann hindurchging. Der Verdächtige hat laut Dokumenten, die er bei sich trug, einen Wohnsitz in Paris. Die bei ihm gefundene Koran-Ausgabe ist den Angaben zufolge eine französischsprachige.

Die Polizei nahm den Mann fest. Um sein Fahrzeug wurde ein Sicherheitsbereich abgesperrt. Zunächst wurde eine Frau festgenommen, die für seine Freundin gehalten wurde. Diese Frau wurde jedoch wieder freigelassen. Die Ermittler teilten mit, die Fahndung nach der Freundin werde fortgesetzt. Der Mann sagte nach Angaben der Ermittler bei einer ersten Vernehmung aus, er habe die Waffen bei sich getragen, weil er um seine Sicherheit fürchtete.

Offenbar kein Terrorverdacht

Hinweise auf Ermittlungen wegen Terrorverdachts gab es am Abend nicht. Die für Anti-Terror-Einsätze zuständige Staatsanwaltschaft wurde nicht eingeschaltet. Der Fall ging an die Kriminalpolizei in Versailles.

Disneyland Paris liegt rund 30 Kilometer östlich der französischen Hauptstadt und ist der besucherstärkste Vergnügungspark Europas. Im Jahr 2015 zählte die Anlage etwa 14,8 Millionen Besucher.

In Frankreich gilt seit den islamistischen Anschlägen im vergangenen Jahr höchste Alarmstufe. Nach den Angriffen vom November in Paris mit 130 Toten wurde zudem der Ausnahmezustand verhängt. Alle besonders stark von Touristen frequentierten Orte in Frankreich unterliegen verschärften Sicherheitsvorkehrungen. Innenminister Bernard Cazeneuve sagte am Donnerstag, die Bedrohung durch Anschläge sei «mindestens so schwerwiegend wie im November, wenn nicht schlimmer».

Der Notstand gibt den Behörden weitreichende Befugnisse bei ihren Terrorermittlungen und gilt noch bis Ende Februar. Präsident François Hollande will ihn um drei Monate verlängern. Darüber hinaus will die französische Regierung den Ausnahmezustand in der Verfassung verankern. (jas/sda/afp)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
3 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
3
Viel mehr Bewerbungen: US-Studierende wollen an Schweizer Spitzenunis – die Sonntagsnews
Der ehemalige Chef des Armeestabs wollte die Veröffentlichung der Höhe seiner Abgangsentschädigung verhindern und die Bewerbungen an Schweizer Spitzenhochschulen aus den USA nehmen deutlich zu: die Sonntagsnews.
Namhafte Schweizer Firmen haben laut «NZZ am Sonntag» nach dem Entscheid des Supreme Court zur Zollpolitik von Donald Trump Rückforderungen angekündigt. «Wir werden versuchen, die Zölle von der US-Regierung zurückzufordern. Ich kann nicht offenlegen, wie viel wir bezahlt haben, aber es sind signifikante Beträge», sagte der CEO der Luxusuhrenmarke Breitling, Georges Kern, zur Zeitung. Auch die Schokoladenfirma Läderach prüfe eine Rückerstattung. «Wenn sich die Möglichkeit ergibt, zu viel gezahlte Beträge zurückzufordern, werden wir das tun», wurde ein Sprecher zitiert. Gemäss Bericht könnten die Aussichten auf eine Rückerstattung für Firmen mit Niederlassung in den USA gut sein. Das betroffene Geschäftsjahr könnte sich im Nachhinein als besser erweisen als bisher kalkuliert. Die Auditoren würden laut Kern die Auswirkungen des Supreme-Court-Entscheids auf die Erfolgsrechnung prüfen.
Zur Story