Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) hat noch nicht entschieden, wie die Masseneinwanderungsinitiative umgesetzt werden soll. Festgestellt hat sie, dass ein Inländervorrang keine Wunderlösung ist.
Es habe sich deutlich gezeigt, dass der Inländervorrang, so wie er angedacht sei, nicht ohne Verletzung des Freizügigkeitsabkommens realisierbar sein dürfte, sagte Kommissionspräsident Heinz Brand (SVP/GR) am Freitag vor den Medien in Bern.
Es sei denn, man könne sich mit der EU darauf einigen, dass der Inländervorrang auf der bestehenden Schutzklausel des Abkommens abgestützt sei. Die Kommission scheint jedoch nicht davon auszugehen, dass dies gelingen könnte.
Vorrang mit kleiner Wirkung
Vom Tisch ist ein Inländervorrang dennoch nicht, wie Brand sagte. Es gebe verschiedene Möglichkeiten, wie ein solcher ausgestaltet werden könnte. Werde der Inländervorrang so ausgestaltet, dass er mit dem Freizügigkeitsabkommen kompatibel sei, sei die Wirkung zur Steuerung gering. Ein Inländervorrang mit grosser Wirkung dagegen verletze das Personenfreizügigkeitsabkommen.
Die Kommission will sich an Zusatzsitzungen am 31. August und 1. September nochmals mit der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative befassen. Sie hält daran fest, dass der Nationalrat in der Herbstsession darüber beraten soll.
Spekulationen und Mutmassungen
Dass die Kommission am Freitag informierte, obwohl sie noch nichts entschieden hat, erklärte Brand mit den gegenwärtigen Spekulationen zum Thema. Sie habe den «wenig zielführenden Spekulationen und Mutmassungen» etwas den Boden entziehen wollen.
Brand sagte weiter, die Diskussion in der Kommission sei intensiv, sehr heftig und kontrovers gewesen. Es habe zahlreiche Abänderungs- und Ergänzungsanträge gegeben. Angesichts der Umstände sei es derzeit ausserordentlich schwierig, definitive Beschlüsse zu treffen. Das Umfeld verändere sich laufend. (sda)