Schweiz
Romandie

«Würde auf Rente verzichten»: Valérie Dittli will weitermachen

«Würde auf Rente verzichten»: Waadt-Staatsrätin Valérie Dittli will nicht zurücktreten

Die Waadtländer Staatsrätin Valérie Dittli will trotz Kritik und einer Strafuntersuchung wegen Amtsmissbrauchs nicht zurücktreten.
17.05.2026, 04:1017.05.2026, 04:10

In einem am Sonntag veröffentlichten Interview sagte sie zudem, sie bleibe nicht im Amt, um eine lebenslange Rente zu erhalten. «Ich möchte diese Legislatur abschliessen und dabei wieder die echten Themen in den Mittelpunkt stellen – jene, die die Bevölkerung interessieren», sagte Dittli in einem Interview mit «Le Matin Dimanche». Sie verwies dabei auf ihre «Bilanz, sowohl in der Landwirtschaft als auch bei Digitalisierung und Nachhaltigkeit».

La Conseillere d'Etat vaudoise Valerie Dittli, pose dans les couloirs de son Departement le mercredi 13 mai 2026 a Lausanne. (KEYSTONE/Jean-Christophe Bott)
Valérie Dittli will partout nicht zurücktreten.Bild: keystone

Den Vorwurf, sie wolle nicht zurücktreten, um Anspruch auf eine lebenslange Rente von jährlich 39'000 Franken zu erhalten, falls sie nächstes Jahr erneut kandidiere und nicht gewählt werde, wies sie zurück.

«Sollten die Umstände dazu führen, dass ich Anspruch darauf hätte, würde ich ohnehin auf diese Rente verzichten.»

«Ich bin 33 Jahre alt. Ich habe eine gute Ausbildung. Der grösste Teil meines Berufslebens liegt noch vor mir», fügte sie hinzu. «Die Vorstellung, dass ich nur wegen einer Rente an meinem Amt festhalte, entspricht weder meinen Überzeugungen noch den liberalen Werten der Mitte.»

Ministerin unter Druck

Die Waadtländer Staatsrätin steht seit der Veröffentlichung des Berichts des ehemaligen Kantonsrichters Jean-François Meylan im April mehr denn je unter Druck. Dem Bericht zufolge schloss die Ministerin tatsächlich eine vertrauliche Vereinbarung mit dem ehemaligen Präsidenten der Landwirtschaftlichen Bodenkommission ab, damit eine gegen sie eingereichte Strafanzeige wegen Verleumdung und Amtsmissbrauchs zurückgezogen wird – ohne den Staatsrat darüber zu informieren.

Die Vereinbarung sah zudem vor, dem Kläger 10'000 Franken aus öffentlichen Geldern zuzusprechen. Weil sie gelogen und Informationen zurückgehalten habe, geniesse sie nicht mehr das volle Vertrauen der Regierung, die selbst betonte, dieses Vertrauen werde sich nur schwer wiederherstellen lassen.

Resolution des Grossen Rates

Zu den vom Staat übernommenen Anwaltskosten erklärte Dittli im Gespräch mit «Le Matin Dimanche», sie werde nicht als Privatperson, sondern als Departementsvorsteherin in Ausübung ihrer Funktion belangt. «Es ist deshalb logisch, dass der Staat die Kosten des Rechtsstreits übernimmt.»

Laut Staatsratspräsidentin Christelle Luisier belaufen sich die vom Kanton übernommenen Kosten auf 79'956.85 Franken. Dieser Betrag umfasse die Kosten des Rechtsstreits mit dem ehemaligen Präsidenten der Landwirtschaftlichen Bodenkommission sowie jene des Verfahrens wegen Amtsmissbrauchs.

Der Waadtländer Grosse Rat verabschiedete im April eine Resolution, die die 33-jährige Staatsrätin formell zum Rücktritt aufforderte. Auch wenn der Text vor allem symbolischen Charakter hatte, sollte er «ein starkes Signal» senden, damit die Ministerin diesen Schritt selbst vollzieht. (sda)

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23 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Urmel
17.05.2026 07:42registriert Juli 2015
Natürlich wird sie das Geld, wenn es soweit ist, keinesfalls verschmähen. Klingt jetzt halt einfach viel besser.

Das System an sich müsste aber definitiv hinterfragt werden.
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Ghost Dog
17.05.2026 07:27registriert Februar 2026
Wie viele von denen gibt es, die weil sie nicht wiedergewählt werden 40K im Jahr lebenslang bekommen?

Wieso?

ps: die Frau ist einfach unhaltbar und erinnert an einen Despoten aus einer Bananenrepublik.
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Clatos
17.05.2026 08:07registriert November 2024
Es ist keinesfalls logisch, dass der Staat die Kosten des Rechtsstreits übernimmt, wenn eine Ministerin wegen Amtsmissbrauch angeklagt wird. Amtsmissbrauch ist per Definition ein persönliches Fehlverhalten – kein legitimes Staatshandeln. Die Steuerzahlenden kämen so für die Verteidigung jener Person auf, die ihnen gegenüber versagt hat. Zudem schafft diese Praxis ein gefährliches moralisches Risiko: Wer weiss, dass der Staat die Kosten trägt, hat strukturell weniger Anreiz, sich rechtskonform zu verhalten. Das untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat.
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