Grossraubtiere: Bereits zwei Wölfe im Wallis zum Abschuss freigegeben

Grossraubtiere: Bereits zwei Wölfe im Wallis zum Abschuss freigegeben

01.09.2015, 12:40

Der Kanton Wallis hat am Dienstag erneut eine Abschussbewilligung für einen Wolf erteilt. Diesmal trifft es einen Wolf in der Augstbord-Region. Der WWF Schweiz und Pro Natura prüfen eine Beschwerde.

Staatsrat Jacques Melly ordnete am Dienstag den Abschuss des Wolfes an, der zwischen dem 25. Juni und dem 25. August im Turtmanntal und der Augstbord-Region 44 Schafe gerissen hat, wie die Walliser Staatskanzlei mitteilte. Die Abschussbewilligung gilt für 60 Tage und solange es auf den betroffenen Alpen noch Schafe hat.

Gemäss den Bestimmungen der eidgenössischen Jagdgesetzgebung darf ein Wolf laut dem Kanton Wallis abgeschossen werden, wenn dieser in seinem Streifgebiet mindestens 15 Schafe getötet hat, nachdem im Vorjahr bereits Schäden zu verzeichnen waren. Die Schäden dürften allerdings nur berücksichtigt werden, wenn zumutbare Schutzmassnahmen ergriffen worden seien.

Staatsrat Melly kam zum Schluss, dass die Alpbetreiber von Törbel-Bürchen und Oberems-Turtmanntal die betrieblich zumutbaren Massnahmen umgesetzt haben, so zum Beispiel das Zusammenlegen der Alpen, die ständige Behirtung, Umzäunungen und Nachtpferchen. Im Oberems-Turtmanntal wurden zudem auch Schutzhunde eingesetzt.

Staatsrat Melly erachtete die gesetzlichen Bestimmungen für die Abschussbewilligung deshalb als erfüllt. Trotz der Herdenschutzmassnahmen griff der Wolf in der Augstbord-Region zuletzt auch eine geschützte Koppel an und tötete eines der Schafe.

Aufschiebende Wirkung verlangt

Der WWF Schweiz und Pro Natura hinterfragen in einer gemeinsamen Mitteilung vom Dienstag die Rechtmässigkeit des Entscheids und wollen allenfalls Beschwerde erheben. In der Zwischenzeit verlangen sie aufschiebende Wirkung des Entscheids, «damit die Unterlagen der Abschussverfügung geprüft werden können, bevor der Wolf tot ist».

Die Möglichkeit, dass sich in der Augstbordregion das zweite Wolfsrudel der Schweiz gebildet habe, sei hoch. Damit sei nicht der Kanton Wallis, sondern das Bundesamt für Umwelt (BAFU) für das Erteilen einer Abschussbewilligung zuständig, schreiben die Umweltschutzorganisationen.

«Es genügt einfach nicht, einen Wolf nach dem anderen abzuschiessen und damit immer wieder eine Rudelbildung zu verhindern», wird Gabor von Bethlenfalvy, Grossraubtierexperte beim WWF Schweiz, in der Mitteilung zitiert. Diese kurzfristige Wolfspolitik führe dazu, dass es im Wallis immer noch keinen funktionierenden Herdenschutz gebe.

100 bis 300 Schafrisse pro Jahr

Es ist nicht der erste Wolf, der im Wallis sein Leben auf behördliche Anordnung lassen muss. Bereits vor gut zwei Wochen bewilligte der Kanton Wallis den Abschuss eines Wolfes, der im Vallon de Rechy und im Val d'Anniviers innerhalb von knapp zwei Monaten 38 Schafe gerissen hatte. Im Juni bewilligten zudem die Urner Behörden den Abschuss eines Wolfes.

Seit 1998 bis heute wurden in der Schweiz 15 tote Wölfe gefunden. Acht von ihnen wurden mit Bewilligungen (VS 7, GR 1) abgeschossen. Zwei weitere Wölfe wurden gewildert (VS 1, GR 1) und einer irrtümlich geschossen (GR 1). Drei weitere Wölfe wurden von einem Zug überfahren (je einer in BE, ZH und TI), und ein Wolf kam in den 1990-er Jahren im Simplon-Gebiet angeblich unter einen Schneepflug.

Die Zahl der Risse durch Wölfe beläuft sich auf 100 bis 300 Nutztiere pro Jahr. Opfer sind neben Wildtieren hauptsächlich Schafe und Ziegen. (sda)

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