DE | FR
Wir verwenden Cookies und Analysetools, um die Nutzerfreundlichkeit der Internetseite zu verbessern und passende Werbung von watson und unseren Werbepartnern anzuzeigen. Weitere Infos findest Du in unserer Datenschutzerklärung.

Bei 120 km/h am Steuer die Frisur richten? Keine gute Idee, bestätigt das Bundesgericht

26.06.2020, 12:0027.06.2020, 15:37

Ein Schwyzer Autofahrer muss 300 Franken Busse zahlen und einen Monat auf den Führerausweis verzichten. Er kämmte sich während der Fahrt auf der Autobahn mit der Hand die Haare und fuhr dabei Schlangenlinien. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen.

Der bestrafte Autolenker war der Polizei im April 2019 auf der Autobahn A3 in Oberrieden ZH wegen seiner unsicheren Fahrweise aufgefallen. Die zivilen Polizisten filmten die Schlangenfahrt des Mannes.

Bei der anschliessenden Kontrolle gab dieser an, sich mit der Hand die Haare gekämmt und dabei in den Rückspiegel geschaut zu haben. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Gegen die Busse des Statthalteramtes von zunächst 500 Franken wegen einfacher Verkehrsregelverletzung setzte sich der Mann zur Wehr. Sie wurde auf 300 Franken gesenkt. Danach kam jedoch das verwaltungsrechtliche Verfahren ins Rollen. Und das Schwyzer Verkehrsamt ordnete im Juli 2019 wegen mittelschwerer Widerhandlung den Entzug des Führerausweises für einen Monat an.

Keine Bagatelle

Und dabei bleibt es auch. Weder das Schwyzer Verwaltungsgericht noch das Bundesgericht folgten den Argumenten des Autolenkers, wonach die Widerhandlung nur Bagatellcharakter habe. So führt das Bundesgericht aus, ein Autolenker sehe sich jeweils nicht selbst im Rückspiegel. Dies bedeute, dass der Fahrer seine Sitzposition habe ändern müssen oder den Winkel des Spiegels.

Das eine wie das andere führten dazu, dass ein Autolenker sich nicht mehr voll auf den Verkehr und das Fahren konzentrieren könne. Zu beachten sei im vorliegenden Fall, dass die zwei Phasen des Schlangenlinienfahrens mindestens 33 und dann 20 Sekunden gedauert hätten – bei einem Tempo von 120 Kilometern pro Stunde.

Damit habe der Mann eine erhöhte abstrakte Gefahr geschaffen. Der Entzug des Führerausweises für einen Monat sei insofern nicht unverhältnismässig.

Urteil 1C_564/2019 vom 28.5.2020

(sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet um die Zahlung abzuschliessen)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.

Historische Bilder von Autorennen in der Schweiz

1 / 26
Historische Bilder von Autorennen in der Schweiz
quelle: photopress-archiv / str
Auf Facebook teilenAuf Twitter teilenWhatsapp sharer

Mit diesen 12 Autofahrern willst du keine Spritztour machen

Das könnte dich auch noch interessieren:

Abonniere unseren Newsletter

Wegen zu tiefer Impfquote – Schweizer haben bei Asien-Flügen das Nachsehen

Singapur hat mit Ländern wie Deutschland oder Italien Abkommen für Flüge abgeschlossen, auf denen nur geimpfte Passagiere zugelassen sind. Die Schweiz möchte ebenfalls davon profitieren, doch daraus wird nichts – vorerst.

Die Erleichterung war gross – nein, riesig. Als die USA am 20. September ankündigten, dass ab November auch geimpfte Nicht-Amerikaner und -Amerikanerinnen in die Vereinigten Staaten einreisen dürfen, ist der Swiss-Führung ein Stein vom Herzen gefallen. Schliesslich sind die USA der bedeutendste Zielmarkt der Lufthansa-Tochter.

Die USA-Flüge werden in den kommenden Monaten die Not der Swiss und der anderen europäischen Airlines etwas lindern. Allerdings gilt der Winter nicht als besonders …

Artikel lesen
Link zum Artikel