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Urteil im Türsteher-Prozess: 16.5 Jahre Gefängnis, aber keine Verwahrung

11.03.2020, 08:5711.03.2020, 08:58
Verzichtete auf eine Verwahrung: Bezirksgericht Zürich im Türsteher-Prozess.
Verzichtete auf eine Verwahrung: Bezirksgericht Zürich im Türsteher-Prozess.
Bild: KEYSTONE

Das Bezirksgericht Zürich hat am Mittwoch einen 36-jährigen Kampfsportler mit 16.5 Jahren Freiheitsstrafe bestraft. Eine Verwahrung sprach das Gericht nicht aus. Der Verurteilte hatte im Frühling 2015 auf offener Strasse einen Türsteher erschossen.

Das Bezirksgericht sprach den Schweizer mit kosovarischen Wurzeln der mehrfachen, teilweise versuchten vorsätzlichen Tötung und diverser weiterer Delikte schuldig.

Er hatte am frühen Morgen des 1. März 2015 einen 30-jährigen Kontrahenten erschossen. Täter und Opfer, ein Kampfsportler und ein Türsteher, verband eine jahrelange Feindschaft.

Die beiden Kollegen des Haupttäters, ein 25-jähriger Türke und ein 35-jähriger Tschetschene, wurden ebenfalls verurteilt. Der Türke erhielt eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 3 Jahren und eine bedingte Geldstrafe. Von einer Landesverweisung sah das Gericht ab.

Der Tschetschene kam mit einer bedingten Freiheitsstrafe und einer bedingten Geldstrafe davon. (wst/sda)

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