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Basler Hassnachrichten-Prozess findet ohne Beschuldigten statt

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Hassnachrichten können in der Schweiz strafbar sein.Bild: www.imago-images.de

Basler Hassnachrichten-Prozess findet ohne Beschuldigten statt

Einem 62-jährigen Deutschen aus Basel wird das Versenden von zahlreichen Hassnachrichten vorgeworfen, darunter zum Nachteil von BAG-Direktorin Anne Lévy. Für die Verhandlung am Basler Strafgericht am Dienstag war der Beschuldigte dispensiert.
16.06.2026, 12:0816.06.2026, 12:08

Folglich kam es am Morgen zu keiner Befragung und das Beweisverfahren wurde nach Eröffnung gleich wieder geschlossen. Es folgten direkt die Plädoyers.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine unbedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten, die aufgrund der schweren psychischen Erkrankung des Beschuldigten zugunsten einer stationären Therapie aufzuschieben sei. Weiter forderte sie eine unbedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen.

Die Verteidigung wollte ihren Mandanten hingegen wegen Schuldunfähigkeit von den Tatvorwürfen freigesprochen sehen. Eine forcierte Therapie erachtete sie als unverhältnismässig.

Die Urteilsverkündung wurde auf Dienstag um 16 Uhr angesetzt. (sda)

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