Schweiz
Zürich

Zürcher Justiz fordert Freiheitsentzug für jungen Judenangreifer

epa11198975 Police officers secure the Agudas Achim synagogue in Wiedikon, Zurich, Switzerland, 04 March 2024, after an orthodox Jewish man was attacked with a knife by a 15-year-old on 02 March eveni ...
Polizisten überwachen eine Synagoge in Zürich Wiedikon nach dem Messerangriff im März 2024.Bild: keystone

Zürcher Justiz fordert Freiheitsentzug für jungen Judenangreifer

17.06.2026, 09:3417.06.2026, 11:13

Wegen eines antisemitischen Angriffs fordert die Zürcher Jugendanwaltschaft unter anderem einen Freiheitsentzug von einem Jahr für den damals 15-Jährigen. Dieser hatte im März 2024 in Zürich einen orthodoxen Juden mit einem Messer lebensgefährlich verletzt - und seine Tat über Wochen geplant.

Der Beschuldigte habe mehrfach versucht, vorsätzlich einen Menschen zu töten, wobei er besonders skrupellos handelte und sein Beweggrund, Zweck und Ausführung besonders verwerflich waren. Dies geht aus der am Mittwoch veröffentlichten Anklageschrift der Jugendanwaltschaft Unterland hervor.

Die Jugendanwaltschaft wirft dem damals 15-jährigen Schweizer mit tunesischen Wurzeln mehrfachen versuchten Mord vor. Weitere Vorwürfe betreffen unter anderem die Unterstützung einer kriminellen Organisation und Aufruf zu Diskriminierung und Hass.

Die Jugendanwaltschaft beantragt eine Bestrafung mit einem Freiheitsentzug von einem Jahr und fordert zudem verschiedene Schutzmassnahmen wie persönliche Betreuung, ambulante Behandlung und Unterbringung. Die bereits erstandene Haft von 31 Tagen sowie die angeordneten stationären Schutzmassnahmen sollen ihm angerechnet werden.

Das Jugendstrafrecht sieht vor, dass für Jugendliche über 15 Jahre, die ein Vergehen oder Verbrechen begehen, ein Freiheitsentzug von einem Tag bis zu einem Jahr ausgesprochen werden kann. Bei über 16-Jährigen beträgt die maximale Dauer vier Jahre.

Tödliche Rache-Pläne

Der Beschuldigte soll sich in Internetforen radikalisiert und sich zum «Islamischen Staat» bekannt haben. Er wollte sich laut Anklage «an den Juden für deren angebliche Gräueltaten an Muslimen auf der ganzen Welt rächen» und Menschen dieser Religionszugehörigkeit mit «eigenen Händen töten».

So bereitete sich der damals 15-Jährige seit Tagen und Wochen auf die Tat vor. «Sein Bestreben war, so viele Juden wie möglich zu töten», heisst es in der Anklageschrift. Nachdem ihm der Bau eines Sprengsatzes zu kompliziert war, besorgte er sich am Vorabend der Tat ein «Steakmesser mit Wellenschliff», welches er zur Tötung von Juden zu verwenden plante, wie es weiter heisst.

Tat angekündigt

Am 2. März um 00.16 Uhr soll der Jugendliche auf einem sozialen Netzwerk seinen Plan, Juden zu töten, öffentlich angekündigt haben. Dies, indem er das Bild eines in vier Teile geschnittenen Brotes, unterlegt mit dem arabischen Schriftzug «Bald, insh'Allah», hochlud.

Gegen 21 Uhr begab sich der Jugendliche schliesslich zu einer Synagoge in der Stadt Zürich. Dabei verbreitete er laut Anklage online ein Pamphlet, eine Videobotschaft, worin er Hass gegen Juden und Christen schürte und seine radikale IS-Ideologie verbreitete und zu Gewalt aufrief.

Dann startete er einen Livestream, damit laut Anklage «die Welt die Taten online mitverfolgen konnte». Er stieg die Treppe zum Frauen-Eingang der Synagoge hoch. Doch die Eingangstüre war geschlossen. Verärgert sprach er zu seinem Livestream-Publikum: «Ach, so ein Mist. Ich suche einfach irgendeinen. Egal, wen ich auf der Strasse sehe.»

Und so traf er kurze Zeit später auf sein späteres Opfer - einen orthodoxen Juden, der zu Fuss auf dem Weg zu seiner Familie war. Dabei fiel ihn der Beschuldigte mit ausgestrecktem Messer von hinten an und stach auf ihn ein - auf Kopf und Hals.

Das Opfer versuchte zu flüchten, der Jugendliche stach immer weiter auf den Mann ein. Insgesamt fügte der Täter dem Opfer laut Anklage 17 Stich- und Schnittverletzungen am ganzen Körper zu. Passanten gelang es schliesslich, den Angreifer zu überwältigen, bis die Polizei eintraf.

Bestürzte Reaktionen

Die Attacke des 15-Jährigen hatte in der Politik bestürzte Reaktionen ausgelöst. Der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr (parteilos) forderte die Ausbürgerung des Angreifers.

Der Gerichtsprozess findet am 1. Juli in Dielsdorf statt, weil der Jugendliche zum Tatzeitpunkt im Zürcher Unterland lebte. Das Urteil soll voraussichtlich am 7. Juli eröffnet werden.

Weil es sich beim Beschuldigten um einen Jugendlichen handelt, ist die Öffentlichkeit grundsätzlich nicht zugelassen. Akkreditierte Medienvertreterinnen und -vertreter sind zur Einvernahme zur Sache und zur Urteilseröffnung zu Schuldspruch und Strafe zugelassen. (sda)

    DANKE FÜR DIE ♥
    Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
    (Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
    5 CHF
    15 CHF
    25 CHF
    Anderer
    Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
    Das könnte dich auch noch interessieren:
    Du hast uns was zu sagen?
    Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
    4 Kommentare
    Dein Kommentar
    YouTube Link
    0 / 600
    Hier gehts zu den Kommentarregeln.
    Die beliebtesten Kommentare
    avatar
    001243.3e08972a@apple
    17.06.2026 10:58registriert Juli 2024
    Den Pass bei Terror Sympathisanten automatisch aberkennen.
    201
    Melden
    Zum Kommentar
    4
    So hoch ist das Ferienbudget der meisten Schweizerinnen und Schweizer
    Die Zahl der Schweizer, die Luxusbudgets für ihre Ferien zur Verfügung haben, wird kleiner.
    Der Anteil der Befragten, die mehr als 6000 Franken für Ferien ausgeben, ist von 19 auf 11,9 Prozent zurückgegangen, wie aus einer Studie des Finanzdienstleisters Swiss Bankers hervorgeht.
    Zur Story