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TV-Sender blitzen vor Gericht ab: Beim Replay-TV bleibt (vorerst) alles gleich

SRG, Pro7 und Co. blitzen vor Gericht ab: Beim Replay-TV bleibt (vorerst) alles gleich

Die TV-Sender wollen die Bedingungen für das Replay-TV direkt mit den TV-Verbreitern wie Swisscom, UPC oder Zattoo verhandeln. Die Richter haben dies nun abgelehnt, aber das letzte Wort ist noch längst nicht gesprochen.
20.09.2018, 12:0020.09.2018, 12:48

Die TV-Sender argumentieren seit langem, dass sie beim Replay-TV für ihre Inhalte zu wenig entschädigt werden. Ihnen gingen wegen der Vorspulfunktion Werbeeinnahmen in Millionenhöhe verloren. Die TV-Sender wollen daher direkt mit den TV-Verbreitern über die Konditionen verhandeln.

Das Bundesverwaltungsgericht ist nun aber nicht auf eine Beschwerde von 23 regionalen und privaten Fernsehsendern eingegangen, die sich gegen die Tarife für die Urheberrechte des zeitversetzten Fernsehens richtet. Das Gericht hält fest, dass die TV-Stationen nicht beschwerdeberechtigt sind.

TV-Sender erhalten keinen Platz am Verhandlungstisch

Im Februar 2018 genehmigte die Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten einen neuen Tarif. Mit diesem Tarif werden die Entschädigungen geregelt, die die Anbieter von zeitversetztem Fernsehen (Swisscom, UPC, Sunrise etc.) an die Fernsehstationen zu bezahlen haben.

Die Schiedskommission vertrat zum Missfallen der TV-Sender die Ansicht, dass die Verwertungsgesellschaften die Tarife für die Sender auszuhandeln haben. Diese würden die Interessen der TV-Sender wahrnehmen. Der Tarif wird also nicht direkt zwischen TV-Sendern und TV-Verbreitern ausgehandelt, sondern von Urheberrechts-Organisationen wie Pro litteris.

Das Bundesverwaltungsgericht musste nun prüfen, ob die Fernsehsender überhaupt legitimiert sind, eine Beschwerde gegen den Tarif einzureichen, weil sie am Verfahren vor dem Schiedsgericht nicht Partei waren.

Die St. Galler Richter sind in einem am Donnerstag publizierten Urteil zum Schluss gekommen, dass Dritte im Bereich des Urheberrechts in der Regel kein Beschwerderecht hätten. Nur wenn die Interessen der verschiedenen Sender sich im grossen Ganzen unterscheiden, könne eine Ausnahme von dieser Regel gemacht werden.

Das Gericht ist der Ansicht, dass keine divergierenden Interessen vorliegen und die Fernsehsender deshalb bei den Tarif-Verhandlungen zurecht von den Verwertungsgesellschaften vertreten werden.

TV-Sender prüfen Weiterzug an Bundesgericht

Die Interessengemeinschaft Radio und Fernsehen bedauert den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, wie sie in einer Mitteilung vom Donnerstag schreibt. Es sei eine Chance verpasst worden, dass die Sender für das zeitversetzte Fernsehen mit den TV-Anbietern vernünftige Lösungen finden könnten. Die Sender prüfen den Weiterzug ans Bundesgericht.

Die aktuelle Situation führe dazu, dass die Sender steigende Einkommenseinbussen erleiden, da wegen dem Replay die Werbeeinnahmen zurück gingen. Die Existenz der werbefinanzierten Sender sei gefährdet, was auch negative Auswirkungen auf die Medienvielfalt haben werde.

Die Profiteure der aktuellen Regelung seien die TV-Verbreiter wie Swisscom und UPC, «welche für eine minimale Abgeltung das Replay-TV kommerzialisieren.» Die TV-Sender wollten Replay nicht verunmöglichen, sie wollten einzig faire Rahmenbedingungen für zeitversetztes Fernsehen aushandeln können.

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(oli/sda)

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