Bundesverwaltungsgericht: Tessiner Regierung scheitert mit Beschwerde gegen Ambrosia-Versuche

Bundesverwaltungsgericht: Tessiner Regierung scheitert mit Beschwerde gegen Ambrosia-Versuche

24.03.2016, 16:04

Wissenschaftler haben im Tessin Experimente durchgeführt, um die Ambrosia-Pflanze zu bekämpfen. Sie löst starke allergische Reaktionen aus. Bei der Kantonsregierung sorgte dies für Naserümpfen - das Bundesverwaltungsgericht wies ihre Beschwerde nun jedoch ab.

Damit überhaupt Versuche zur Bekämpfung des «besonders gefährlichen Unkrauts» Ambrosia durchgeführt werden konnten, bedurfte es einer Ausnahmebewilligung durch das Bundesamts für Umwelt (BAFU).

Seit Juli 2014 untersuchten die Wissenschaftler des Bundes und der Universität Freiburg dann auf einem Versuchsfeld im Südtessiner Rovio die Ambrosia-Pflanze, welche in der Schweiz besonders in dieser Region und in Genf verbreitet ist.

Die Bewilligung wurde für fünf Jahre erteilt und enthielt eine Reihe von Auflagen: Spaziergänger und Hotelgäste sollten besonders geschützt werden und die Verbreitung des Pflanzenmaterials durch Tiere allgemein minimiert werden. Schafbesitzer wurden am Versuchsstandort durch ein Schloss von der Versuchsfläche ferngehalten, wie es im Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 16. März hiess.

Gegenwind aus dem Tessin

Dem Kanton Tessin gingen diese Sicherheitsvorkehrungen nicht weit genug. Er erhob deshalb im Mai 2015 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Das zuständige Departement forderte unter anderem die Anbringung eines Schutznetzes im Versuchsgebiet, um so die Pollenverbreitung zu unterbinden.

Das BAFU entgegnete darauf, dass die minimale Erhöhung der Pollenbelastung durch die Versuchspflanzen am Standort Rovio nicht messbar sei und die menschliche Gesundheit im Kanton Tessin nicht beeinträchtigt werde. Ein feinmaschiges Netz sei nicht ausreichend, um die äusserst kleinen Ambrosio-Pollen aufzufangen - es gefährde ausserdem den Versuch an sich. Der Versuchsbereich sei zudem umzäunt worden, um so ansässige Tiere zu schützen.

Das Bundesverwaltungsgericht stütze diese Ansicht in seinem Urteil. Die Pollenbelastung durch die Ambrosio-Planze sei im Tessin ohnehin schon hoch, deshalb sei nicht erkennbar, warum ein Versuchsgebiet ein «zusätzliches Gesundheitsrisiko» darstelle. Das Gericht erachtete die Beschwerde demnach als «ungenügend» und wies sie ab.

Käfer könnte Wende bringen

Auf dem Tessiner Versuchsfeld wurde untersucht, inwiefern die Ambrosia-Verbreitung in Europa durch einen Blattkäfer eingedämmt werden könnte. Ihm wird zugetraut, dass er die Pflanze effektiv bekämpfen kann.

Gemäss einer Mitteilung der Universität Freiburg ist er über den Flughafen Mailand Malpensa nach Norditalien und in die Südschweiz eingewandert. Im wissenschaftlichen Versuch sollte herausgefunden werden, ob das Insekt wirklich nur über die Ambrosia-Pflanze herfällt oder auch einen Appetit auf Sonnenblumenfelder hat. (sda)

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