Schweiz
Sozialdetektive

Sozialdetektive kommen: Beim Bund sind die ersten Gesuche eingegangen

Sozialdetektive dürfen Versicherungsbezüger nicht in ihren Wohnräumen beobachten. Der Bundesrat hat am Freitag die Leitplanken für Sozialdetektive festgelegt.
Ab September dürfen mutmassliche Versicherungsbetrüger wieder von Detektiven überwacht werden. Bild: KEYSTONE

Die Sozialdetektive kommen: So viele Gesuche sind beim Bund bereits eingegangen

Bald dürfen Versicherte wieder observiert werden. Beim Bundesamt für Sozialversicherungen sind bislang 18 Gesuche eingegangen.
29.07.2019, 05:22
Tobias Bär / CH Media
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In der Schweiz sind demnächst wieder Sozialdetektive im Einsatz. Nachdem das Stimmvolk im vergangenen Jahr grünes Licht gegeben hat, dürfen mutmassliche Versicherungsbetrüger ab Anfang September überwacht werden. In der Vergangenheit hatten insbesondere die Invaliden- und die Unfallversicherung Observationen angeordnet – bis der Europäische Menschenrechtsgerichtshof im Herbst 2016 die fehlende gesetzliche Grundlage monierte und das Parlament ein Gesetz ausarbeiten musste.

Die kantonalen IV-Stellen werden für die Durchführung von Observationen sowohl auf eigene Angestellte als auch auf externe Dienstleister zurückgreifen, wie der nationale Verband festhält. Es sei nicht zu erwarten, dass die IV-Stellen ihren Stellenetat in der Missbrauchsbekämpfung aufstockten, sagt Sprecherin Ursula Gasser.

«Observationen machen lediglich einen kleinen Teil der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch aus.» 2016, als noch Detektive eingesetzt werden konnten, griffen die IV-Stellen bei jeder siebten abgeschlossenen Ermittlung auf dieses Mittel zurück. Der grösste Unfallversicherer, die Suva, setzte in 10 bis 15 Fällen pro Jahr Detektive auf Versicherte an. Gemäss einer Sprecherin wird die Suva einzig externe Spezialisten mit dieser Aufgabe betrauen.

Behindertenorganisation misstraut Bundesamt

Ob intern oder extern – all jene, die im Auftrag einer Sozialversicherung Überwachungen durchführen wollen, brauchen dafür eine Bewilligung des Bundes. Beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) sind bislang 18 Gesuche eingegangen.

Für den Dachverband der Behindertenorganisationen, Inclusion Handicap, ist das BSV keine geeignete Bewilligungsbehörde. «Für die Erteilung einer Bewilligung zweifeln wir an dessen Unabhängigkeit», sagt ein Sprecher. Der Verband hatte vergeblich gefordert, die Bewilligungen müssten von einer unabhängigen Instanz oder einem anderen Bundesamt ausgestellt werden.

Ausbildungslehrgang wird erst geplant

Eine Bewilligung gibt es nur, wenn mehrere Bedingungen erfüllt sind: Unter anderem muss der Gesuchsteller nachweisen, dass er die Gesetzesbestimmungen kennt, die für Observationen relevant sind. Ausserdem werden Erfahrungen in der Personenüberwachung sowie eine polizeiliche oder «gleichwertige» Observationsausbildung vorausgesetzt.

Dimitri Rougy, Initiant des Referendums gegen Sozialdetektive, links, diskutiert mit Aline Trede, Nationalraetin Gruene-BE, rechts, und Silvia Schenker, Nationalraetin SP-BS, am Sonntag, 25. November  ...
Kämpften an vorderster Front gegen das Gesetz: Jungpolitiker Dimitri Rougy und SP-Nationalrätin Silvia Schenker. Bild: KEYSTONE

Derzeit gibt es in der Schweiz aber noch kein Ausbildungsangebot ausserhalb der Polizeischule. Der Bund erarbeitet nun deshalb in Zusammenarbeit mit den Versicherern einen Lehrgang. Gemäss dem Bundesamt für Sozialversicherungen soll der erste Kurs im ersten Halbjahr 2020 angeboten werden.

Anfänglich wollte der Bundesrat die Namen und Arbeitgeber der Detektive in einem öffentlich einsehbaren Register auflisten. Der Verband der IV-Stellen warnte, dass dadurch Sozialdetektive bei der Arbeit auffliegen könnten. Schliesslich strich die Landesregierung den Passus aus der Verordnung, welche die Details zur Überwachung regelt.

Selbst die einstigen Gegner sind zufrieden

Die Verordnung enthält auch Bestimmungen, wo Überwachungen zulässig sind und wo nicht. Und diese Bestimmungen bewertet Inclusion Handicap positiv: «Es ist klar definiert, dass die Observierenden nicht in Wohnungen hinein spionieren dürfen.»

Auf diesem Szenario hatte die Bürgerbewegung gegen die «Versicherungsspione» aber ihre Abstimmungskampagne aufgebaut. Mit dem neuen Gesetz könnten die Detektive «in unsere Wohnung fotografieren und selbst das Schlafzimmer filmen», hiess es damals. In der Verordnung wird dies klar ausgeschlossen. Demnach ist das Innere eines Wohnhauses tabu. «Fassade und Fenster bilden die Schranken», schreibt der Bundesrat. «Diese Schranke bleibt auch bestehen, wenn das Fenster geöffnet ist.»

Ausserdem stellt der Bundesrat klar, dass der Einsatz von Drohnen untersagt ist. Die Basler SP-Nationalrätin Silvia Schenker, die an vorderster Front für ein Nein gekämpft hat, ist zufrieden: «Der Bundesrat hat unsere Bedenken ernst genommen.» Die Sozialdetektive lassen die Wogen nicht mehr hochgehen.

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56 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Roman Loosli
29.07.2019 07:12registriert März 2015
Wir überwachen die schwächsten anstatt die Reichsten. Typisch Schweizer. Lassen gut ablenken von den wahren Problemen...
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Walser
29.07.2019 06:30registriert Februar 2018
Das ist ok. Nur sollte man gleichzeitig auch die sogenannten Leistungserbringer überwachen. Diejenigen die diese Leute krankschreiben, behandeln, Medikamente verkaufen, Therapien und Kuren verschreiben. Die CSS Krankenkasse hat 2017 öffentlich mitgeteilt, in einem einzigen Jahr über 700 Mio. mittels Rechnungsdetektiven aufgedeckt zu haben! Das schenkt mehr ein.
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Thinkdeeper
29.07.2019 07:28registriert März 2016
Tja.
Solange die Sozialhilfe nicht durch ein Verfassungsmässiges Grundeinkommen ersetzt wird welches dem Bürger ohne wenn und aber zusteht, solange können Neidgenossen und Anhänger von Command, Control und Sanction sich legal bereichern, unnötige Kosten generieren, ihren diskriminierenden Wahn ausleben und weiter abkassieren.

Ich behaupte die 2-3% patologische Sozialschmarotzer würden weniger Kosten als das Ganze Control Command & Sanction.
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