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Versuchte vorsätzliche Tötung seiner Ehefrau: Freddy Nock vor Gericht

Versuchte vorsätzliche Tötung: Hochseilartist Freddy Nock muss ins Gefängnis

11.12.2019, 09:5911.12.2019, 20:58
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Extremsportler Freddy Nock erscheint zu seiner Anklage wegen versuchter vorsaetzlicher Toetung, mehrfacher Gefaehrdung des Lebens und mehrfacher versuchter Koerperverletzung, aufgenommen am Mittwoch,  ...
Freddy Nock vor dem Gericht in Zofingen.Bild: KEYSTONE

Das Bezirksgericht Zofingen AG hat Hochseilartist Freddy Nock der versuchten vorsätzlichen Tötung seiner Ehefrau schuldig gesprochen. Das Gericht verurteilte ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren. Er kam per sofort in Sicherheitshaft.

Der 55-Jährige muss 10 Monate absitzen. Für die restlichen 20 Monate gewährte ihm das Bezirksgericht den bedingten Strafvollzug, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Nock kam am Mittwochabend direkt aus dem Gerichtssaal für die Dauer von drei Monaten auf Antrag des Staatsanwalts in Sicherheitshaft. Gemäss Bezirksgericht besteht Fluchtgefahr und Wiederholungsgefahr.

Die Gerichtspräsidentin sagte bei der Urteilseröffnung, für einen Schuldspruch müsse der Angeklagte nicht geständig sein. In diesem Fall stehe - wie oft bei häuslicher Gewalt - Aussage gegen Aussage. Es obliege dem Gericht, die Glaubhaftigkeit der Aussagen zu prüfen.

Nock hatte gemäss Urteil versucht, seine Frau im März 2013 mit einem Kissen zu ersticken. Er habe die Frau aufs Bett geworfen und das Kissen mit beiden Händen auf den Kopf der Frau gedrückt, hielt die Gerichtspräsidentin fest. Diese habe sich leblos gestellt, daher sei nichts Schlimmeres geschehen.

Es habe Erstickungsgefahr bestanden. Nock habe erst von der Frau abgelassen, als sich diese nicht mehr gewehrt habe. Die Frau habe keine Abwehrchance gehabt, denn Nock sei ein «durchtrainierter Extremsportler».

Die Frau habe von Beginn an widerspruchsfrei ausgesagt und keine pauschalen Beschuldigungen erhoben. Auch habe sie die Tat nicht erfunden. Die Aussagen des Opfers seien «glaubhaft und authentisch». Daran bestehe kein Zweifel, hiess es bei der Begründung des Urteils.

Das Bezirksgericht sprach Nock von den Vorwürfen der mehrfachen Gefährdung des Lebens und der mehrfachen versuchten schweren Körperverletzung frei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nock: «Möchte keine Aussage machen»

Bei der Befragung durch die Gerichtspräsidentin verweigerte Nock die Aussage. Auch auf konkrete Fragen der Gerichtspräsidentin zu den Vorfällen war immer nur eine Antwort zu hören: «Da möchte ich auch keine Aussage machen». Im Schlusswort sagte er: «Es war nicht schön, was da gelaufen ist.»

ARCHIVBILD ZUR ANKLAGE GEGEN FREDDY NOCK --- Freddy Nock, tightrope walker, during the inauguration ceremony of the new 3S ropeway on Saturday, September 29, 2018, in Zermatt, Valais, Switzerland. Aft ...
Bild: KEYSTONE

Die Frau wurde an der Verhandlung als Auskunftsperson befragt, während Nock in einem Nebenraum alles per Video mitverfolgte. «Er wollte Macht über mich», sagte sie. Sie schilderte die erste Gewaltattacke. Ihr Mann habe sie mehrfach gewürgt, bis sie keine Luft mehr erhalten habe.

Sie habe Angst gehabt. Die Frau weinte bei der Befragung. Die Probleme hätten 2008 begonnen. Er sei immer wieder aggressiv geworden. Mit der Zeit habe sie verbal zurückgegeben.

Mit dem Kissen, das er ihr ins Gesicht gedrückt habe, habe er sie erdrücken wollen. «Ich hatte Angst, dass ich sterbe.» Sie habe ihn nie geschlagen. Sie räumte ein, dass sie ihren Mann auch verbal provoziert habe. «Ich habe weitergemacht, als ob nichts gewesen wäre», erzählte die Frau.

Sie wäre von sich aus niemals zur Polizei gegangen. «Ich habe all die Jahre alles geschluckt und verdrängt. Ich habe den Mann über alles geliebt.» Sie habe mit niemandem reden können. Sie zog aus dem Haus aus, ging dann später vorübergehend wieder zurück. «Ich hatte die Hoffnung, dass es wieder gut wird.»

Sie erzählte ihre Erlebnisse der Polizei, die von Nock zur gemeinsamen Wohnung bestellt worden war. Er gab an, die Frau habe ihn angegriffen.

Aussagen der Kinder belasten Freddy Nock

Die zwei Kinder, die Nocks Ehefrau aus erster Ehe hat, machten gegenüber der Polizei Aussagen, die Freddy Nock stark belasten.

So soll die Tochter von Nocks Ehefrau im Jahr 2013 nach den Swissawards aus dem Nebenzimmer des Hotels mitbekommen haben, wie Freddy Nock seine Frau verprügelt habe. Die Tochter war bei diesem Vorfall 10 Jahre alt. Gegenüber der Polizei sagte sie bei einer Befragung Jahre später aus, dass die Mutter geschrien habe: «Fühlst du dich stark, wenn du mich schlägst?»

Staatsanwalt forderte 7,5 Jahre Gefängnis

Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von 7,5 Jahren gefordert. Es sei wiederholt zu massiver Gewalt gekommen. Der Angeklagte habe allen «das Leben zur Hölle» gemacht, sagte er. Der Angeklagte zeige keinerlei Reue oder Einsicht.

In der Öffentlichkeit gelte er als erfolgreicher Artist. Nock versuche, von sich in den Medien ein anderes Bild zu zeichnen. Die Anklage basiere auf den glaubwürdigen Aussagen des Opfers. Die Aussagen seien schlüssig.

Der Verteidiger wollte einen Freispruch erreichen. Er zerpflückte die Anklageschrift. Die Sachverhalte seien nicht belegt. Der Tötungsvorsatz sei eine Erfindung der Staatsanwaltschaft.

Es sei jedoch richtig, dass die Streitigkeiten jeweils hässlich ausgetragen worden seien. Es sei auch zu Tätlichkeiten gekommen. Das werde nicht bestritten. Die Frau sei aggressiv und streitsüchtig geworden, wenn sie zu viel getrunken habe. Sie habe ihren Mann auch mit einer Küchenkelle geschlagen. Der Verteidiger sprach von einer «toxischen Beziehung» und von «einer wilden Ehe». (cma/sda)

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50 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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theSkywalker
11.12.2019 11:54registriert Juni 2015
"Die Aussagen einer Frau würden in einem solchen Verfahren viel ernster genommen als die Aussagen eines Mannes."

Aber dann die Aussage bei Gericht verweigern? okeee
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stevemosi
11.12.2019 12:28registriert April 2014
Die Gerichtsverhandlung wird sicher ein Drahtseilakt 😌
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Kampfsalami
11.12.2019 15:11registriert November 2018
Keine Ahnung was hier stimmt und was nicht: Liebe Frauen ( und auch Männer) jemand der euch den Kopf an die Wand knallt,die Treppen runter stösst, die Faust ins Gesicht schlägt etc... der/die liebt euch nicht ist ein riesen A-loch und gehört weggesperrt. Es gibt viele Anlaufstellen bei welchen ihr Hilfe bekommt.
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