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Gesellschaft & Politik

Gekaufte Doktorarbeiten: Uni St.Gallen reicht Anzeige ein

Studierende im grossen Vorlesungssaal der Universität St.Gallen.
Studierende im grossen Vorlesungssaal der Universität St.Gallen.
Bild: KEYSTONE

Gekaufte Doktorarbeiten: Uni St.Gallen hat genug und reicht Strafanzeige ein

06.01.2016, 14:4506.01.2016, 14:52

Die Universität St.Gallen ist mit einer Strafanzeige gegen das Ghostwriting von Doktorarbeiten vorgegangen. Dies ergaben Recherchen der Rundschau. Das Magazin hat einen Vorabbericht auf die Sendung vom Mittwochabend veröffentlicht.

Thema im Beitrag der «Rundschau» sind gekaufte Master- und Doktorarbeiten. Der Geschäftsführer von Acad-Write, einer Ghostwriting-Agentur mit Sitz in Zürich, erklärt vor der Kamera, dass im letzten Jahr 200 Studierende eine Arbeit bestellt hätten. Die Preise bewegen sich um die 2000 Franken für eine Arbeit.

Laut «Rundschau» will unter anderem die Universität St.Gallen gegen diese Praxis vorgehen. Sie habe bei der Staatsanwaltschaft St.Gallen eine Strafanzeige eingereicht.

Thomas Bieger, Rektor der Uni St.Gallen.
Thomas Bieger, Rektor der Uni St.Gallen.
Bild: KEYSTONE

Anzeige gegen Anbieter 

Die Medienstelle der Universität bestätigte die Strafanzeige. Sie sei im Verlauf des letzten Jahres eingereicht worden und richte sich gegen einen kommerziellen Anbieter von Ghostwriting-Arbeiten, heisst es.

Die Universität nehme das Thema ernst und sei der Ansicht, dass bereits mit dem Anbieten solcher Arbeiten die Möglichkeit bestehe, «dass verschiedene Offizialdelikte begangen werden». In den vergangenen Jahren seien an der Universität allerdings keine Disziplinarverfahren wegen Ghostwriting eröffnet oder durchgeführt worden.

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Ein Leben lang erpressbar 

Die Studierenden würden darauf hingewiesen, dass es sich bei Ghostwriting um ein schwerwiegendes Vergehen gegen die Ordnung der Universität sowie die akademische Integrität handle, das sowohl disziplinarische als auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen könne. Zudem mache sich ein Leben lang erpressbar, wer sich eines Ghostwriters bediene.

Beim Einreichen von Arbeiten müsse weiter mit einer Erklärung bestätigt werden, dass die Arbeit selbstständig und ohne fremde Hilfe verfasst wurde. Diese Eigenständigkeitserklärung könne im Fall von Ghostwriting den Straftatbestand der Urkundenfälschung erfüllen. (feb/sda)

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6 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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karl_e
06.01.2016 15:11registriert Februar 2014
Nur CHF 2000 für eine Diss? Das ist mal ein wahres Schnäppchen! Ein Idiot, wer da nicht zugreift. Es sei denn, es handle sich um einen gröberen Kommafehler.
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