Bundesrat schlägt neues System für Nothilfepauschalen vor

Bundesrat schlägt neues System für Nothilfepauschalen vor

30.08.2017, 14:08

Im Rahmen der Asylreform will der Bundesrat die Beiträge an die Kantone anpassen. Er hat am Mittwoch die Vernehmlassung zum dritten und letzten Paket von Verordnungsänderungen eröffnet.

Das neue Asylgesetz, welches das Stimmvolk letztes Jahr angenommen hat, soll 2019 in Kraft treten. Das Ziel ist es, die Asylverfahren zu beschleunigen. Die meisten Verfahren werden künftig in Bundeszentren durchgeführt, wo alle Akteure unter einem Dach vereint sind.

Die maximale Aufenthaltsdauer im einem Bundeszentrum beträgt 140 Tage. Sind umfassendere Abklärungen nötig, wird die betroffene Person einem Kanton zur Behandlung des Asylgesuchs im Rahmen des erweiterten Verfahrens zugewiesen.

Pauschale je nach Verfahren

Mit dem neuen System drängt sich aus Sicht des Bundesrates eine Anpassung der Pauschalen an die Kantone auf. Künftig soll es für das beschleunigte Verfahren, das Dublin-Verfahren und das erweiterte Verfahren unterschiedliche Nothilfepauschalen geben.

Nur so könne die tatsächliche Kostenlast der Kantone adäquat abgegolten werden, schreibt der Bundesrat im Bericht zur Vernehmlassung. Würde man nur eine einzige Höhe festlegen, würden Kantone mit einem Bundeszentrum Überschüsse generieren und jene ohne Bundeszentrum Defizite machen.

Weniger bei erweiterten Verfahren

Heute beträgt die Nothilfepauschale bei negativem Entscheid 6000 Franken. Ein Betrag in dieser Höhe (6006 Franken) ist weiterhin vorgesehen für negative Entscheide aus dem erweiterten Verfahren. Bei beschleunigten Verfahren beträgt die Pauschale dagegen neu nur noch 2013 Franken, bei Dublin-Verfahren 400 Franken.

Das sind die Beträge, die für den Anfang vorgesehen sind. Sie beruhen auf Annahmen zur durchschnittlichen Bezugsquote und Bezugsdauer. Ob die Höhe angemessen ist, soll später jährlich anhand einer technischen Berechnungsformel überprüft werden. Die Nothilfepauschalen würden angepasst, wenn die durchschnittliche Bezugsquote oder Verfahrensdauer wesentlich abweichen.

Die Verwaltungskostenpauschale will der Bundesrat auf 550 Franken reduzieren, was der Hälfte des heutigen Betrags entspricht. Der Bundesrat begründet das damit, dass den Kantonen künftig deutlich weniger Asylsuchende zugewiesen werden. Ausserdem übernehme der Bund zusätzliche Aufgaben bei der Rückkehr. (sda)

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