Genfer Justiz verurteilt Erwin Sperisen erneut zu Freiheitsstrafe

Genfer Justiz verurteilt Erwin Sperisen erneut zu Freiheitsstrafe

27.04.2018, 14:48

Das Genfer Kantonsgericht hat Erwin Sperisen am Freitag erneut zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Der ehemalige Polizeichef von Guatemala wurde wegen Gehilfenschaft bei sieben Morden zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt.

Die Schuld des Angeklagten wiege sehr schwer, sagte Alessandra Cambi Favre-Bulle, Präsidentin der Berufungskammer des Genfer Kantonsgerichtes, bei der Urteilseröffnung am Freitag.

Von der Strafe von 15 Jahren Gefängnis werden die bereits absolvierten 5 Jahre Haft abgezogen. Der Staatsanwalt beantragte vor dem Gericht, dass Erwin Sperisen vorerst im Hausarrest bleiben wird. Das Gericht zog sich zurück, um über diesen Antrag zu beraten.

Erwin Sperisen musste sich bereits zum dritten Mal vor der Genfer Justiz verantworten. Diese hatte ihn 2014 in erster Instanz und 2015 in zweiter Instanz wegen Mordes schuldig gesprochen. Das Bundesgericht hob im Juli 2017 den Schuldspruch wegen zehnfachen Mordes auf und wies die lebenslängliche Freiheitsstrafe zur Neubeurteilung an das Kantonsgericht zurück.

Vor Gericht wurden die Exekutionen von Häftlingen aus guatemaltekischen Strafanstalten verhandelt. Der erste betrifft die Operation «Pavo Real» vom 25. September 2006, mit der die Kontrolle über das Gefängnis Pavón zurückerlangt werden sollte. Dabei starben sieben Häftlinge. Bei diesen Mordfällen wurde der Angeklagte wegen Gehilfenschaft erneut verurteilt.

Rekurs teilweise gutgeheissen

Rund ein Jahr zuvor waren neunzehn Inhaftierte aus der Strafvollzugsanstalt El Infiernito entwichen. Drei von ihnen kamen am 3. November 2005 beziehungsweise am 1. Dezember 2005 zu Tode, nachdem sie von der Polizei im Rahmen der Aktion «Gavilán» gefasst worden waren. In diesem Anklagepunkt wurde Sperisen freigesprochen.

Bereits im Vorfeld des dritten Prozesses hatte Erwin Sperisen nach fünf Jahren in Haft das Gefängnis Champ-Dollon verlassen können. Der schweizerisch-guatemaltekische Doppelbürger wurde nach dem Urteil des Bundesgerichtes in Hausarrest gesetzt. (sda)

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