Klima: Bundesrat stimmt Pariser Klima-Abkommen zu

Klima: Bundesrat stimmt Pariser Klima-Abkommen zu

23.03.2016, 11:44

Der Bundesrat hat am Mittwoch dem Pariser Klimaschutz-Abkommen zugestimmt und die Eckwerte für die nationale Klimapolitik nach 2020 festgelegt. Neu will er auch die Landwirtschaft in die Pflicht nehmen.

Das internationale Klimaschutz-Abkommen war im Dezember in Paris verabschiedet worden. Bundesrätin Doris Leuthard wird es für die Schweiz am 22. April in New York unterzeichnen, wie das Umweltdepartement (UVEK) mitteilte.

Genehmigt das Parlament das Abkommen, bestätigt die Schweiz beim UNO-Klimasekretariat, dass sie ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 Prozent unter das Niveau von 1990 senken will. Für die Umsetzung ist in der Schweiz eine Revision des CO2-Gesetzes nötig. Der Bundesrat hat dazu am Mittwoch die groben Linien vorgezeichnet.

Wie Leuthard bereits im Vorfeld der Klimaverhandlungen von Paris angekündigt hatte, will der Bundesrat 30 Prozent der Reduktionen bis 2030 durch Massnahmen im Inland erzielen. Die restlichen 20 Prozent könnten via Emissionshandel durch eine Verminderung von Emissionen im Ausland erbracht werden.

Landwirtschaft soll Beitrag leisten

Wie bisher will der Bundesrat Zwischenziele für den Gebäude-, den Verkehrs- und den Industriesektor festlegen. Neu sollen solche Ziele auch für die Landwirtschaft festgelegt werden, die über die Agrarpolitik einen Reduktionsbeitrag leisten soll.

Um die Ziele zu erreichen, setzt der Bundesrat auf die bisherigen Instrumente. So soll die CO2-Abgabe auf Brennstoffen weitergeführt werden. Wie bereits heute würde die Abgabe je nach Entwicklung der Emissionen steigen. Das Gebäudeprogramm soll befristet weitergeführt werden. Mittelfristig soll es durch CO2-Vorschriften in Abhängigkeit eines Absenkpfads ersetzt werden.

Bürgschaften für Innovationen

Zu den Instrumenten gehört weiter ein Technologiefonds zur Gewährung von Bundesbürgschaften an innovative Unternehmen sowie das Emissionshandelssystem, das nach Möglichkeit mit jenem der EU verknüpft werden soll. Die Treibstoffimporteure stehen in der Pflicht, einen Teil der Verkehrsemissionen mit Massnahmen im In- und neu auch im Ausland zu kompensieren.

Ende Sommer will der Bundesrat die detaillierten Vorschläge in die Vernehmlassung schicken. Die geplante Gesetzesrevision unterstütze die Energiestrategie 2050 und stehe im Einklang mit der Vorlage für einen neuen Verfassungsartikel zum Klima- und Energielenkungssystem, schreibt das UVEK.

Gebäudeprogramm unter Erwartungen

Ob die für das Jahr 2015 fixierten Zwischenziele erreicht sind, steht erst im Frühling 2017 fest. Dann will der Bundesrat auch beurteilen, ob das Reduktionsziel für das Jahr 2020 erreicht werden kann. Bis dahin müssen gemäss geltendem CO2-Gesetz die Treibhausgasemissionen in der Schweiz gegenüber 1990 um 20 Prozent gesunken sein.

Fest steht bereits, dass das Gebäudeprogramm in den vergangenen Jahren weniger Wirkung gezeigt hat als erwartet. Im Rahmen der Energiestrategie 2050 werde das Gebäudeprogramm finanziell aufgestockt und neu ausgerichtet, hält das UVEK dazu fest.

Förderbudgets aus Spargründen gekürzt

Das Gebäudeprogramm wird vom Bund und den Kantonen finanziert und besteht aus zwei Teilen: Zum einen wird die Sanierung von Gebäudehüllen national einheitlich gefördert, zum andern unterstützt der Bund die kantonalen Förderprogramme für den Einsatz von erneuerbaren Energien, die Abwärmenutzung und die Gebäudetechnik.

Bei den Gebäudehüllen wurden die Erwartungen leicht übertroffen. Mit den kantonalen Förderprogrammen dagegen wurde nur etwa die Hälfte der erwarteten CO2-Reduktion erreicht. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht über die ersten fünf Jahre (2010 bis 2014), den der Bundesrat am Mittwoch gutgeheissen hat.

Eine der Ursachen liegt laut dem UVEK darin, dass kantonale Förderbudgets aus Spargründen gekürzt werden mussten. In manchen Kantonen seien zudem die bereitgestellten Mittel nicht nachgefragt worden. (sda)

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