Behörden holen Tiere von Hof in Wolfhalden AR

Behörden holen Tiere von Hof in Wolfhalden AR

01.09.2017, 17:08

Das Veterinäramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden hat am Freitag einen Hof in Wolfhalden AR geräumt. Damit hat es ein Tierhalteverbot durchsetzen können, nachdem der Tierhalter dies mit juristischen Mitteln jahrelang hatte verhindern können.

52 Schafe, acht Ziegen und gegen 200 Hühner wurden abtransportiert und an geeignete andere Orte gebracht, wie der Kommunikationsdienst des Kantons Appenzell Ausserrhoden mitteilte. Zuvor war ihr Gesundheitszustand überprüft worden - alle seien transportfähig gewesen.

Die meisten Tiere seien gesund, ein Schaf sei krank, die Klauenpflege allgemein schlecht. Ein paar Tiere lahmten leicht, sagte Sascha Quaile, Kantonstierarzt beider Appenzell, vor den Medien.

Von den mehreren Dutzend Rindern, die ursprünglich auf dem Hof gewesen waren, war am Freitag keines mehr da. Auch auf den Weiden, von denen ein Teil im Kanton St. Gallen liegen, wurden keine Tiere gesichtet. Der Bauer hatte diese schon vor der amtlichen Räumung weggebracht. Dass die Räumung bevorstand, war ihm mitgeteilt worden, nicht aber der Termin.

Lange Vorgeschichte

Die Aktion vom Freitag hat eine lange Vorgeschichte. Schon vor Jahren seien auf dem Hof immer wieder Verstösse gegen die Tierschutzgesetzgebung festgestellt worden, sagte Quaile. Man habe das Gespräch gesucht, Kontrollen gemacht, «den Mahnfinger erhoben» - vergeblich. Eine dauerhafte Verbesserung der Zustände sei nicht erfolgt.

Quaile betonte, die Missstände in ihrer Gesamtheit hätten eine weitere Tierhaltung unmöglich gemacht. Allerdings habe man «nie akutes Leiden» festgestellt, das ein sofortiges Eingreifen nötig gemacht hätte.

Weil der Bauer aber offensichtlich nicht fähig war, seine Tiere anhaltend tierschutzkonform zu halten, wurde 2012 ein Tierhalteverbot ausgesprochen. Eine Beschwerde dagegen wies das Bundesgericht im März 2015 letztinstanzlich ab.

Die Durchsetzung des Verbots vereitelte der Tierhalter jedoch beharrlich mit juristischen Mitteln. So gab er etwa wiederholt unmittelbar vor Räumungen neue Eigentümer der Tiere an. Jedes Mal musste das Veterinäramt die Situation neu beurteilen.

Schliesslich wurde den Rechtsmitteln gegen die Räumungsverfügungen die aufschiebende Wirkung entzogen. Am Donnerstag wies das Departement für Gesundheit und Soziales die letzte Beschwerde ab - die Behörden konnten einschreiten.

Am Ende kooperativ

Am Ende hätten sich der Bauer und die anwesenden Eigentümer kooperativ gezeigt, sagte Quaile. Sie waren erst am Freitagmorgen über die unmittelbar bevorstehende Räumung informiert worden.

In Absprache mit dem Veterinäramt organisierten sie selbst den Abtransport der Schafe, Ziegen und eines Teils der Hühner. Die Restlichen brachte das Veterinäramt weg. Man kenne die Orte, wo die Tiere hingebracht wurden. Sie würden dort nochmals tierärztlich untersucht und wenn nötig behandelt.

Die Räumungsaktion vom Freitag sei seit Juni vorbereitet und geplant worden. Mit dem Tierschutzfall im Thurgau habe sie nichts zu tun, sagte Quaile.

Was weiter mit den abtransportierten Tieren geschieht, können die Eigentümer entscheiden. Ausgeschlossen sei allerdings die Rückkehr auf den Hof, von wo sie weggeholt worden sind. Ein Tierhalteverbot ist gemäss Kantonstierarzt dann durchgesetzt, wenn die Tiere dem Einfluss des betreffenden Halters dauerhaft entzogen sind.

Für den Bauern in Wolfhalden bedeutet dies, dass er auf seinem Hof bleiben darf - allerdings ohne Tiere. Oder aber die Tiere kehren zurück und er muss gehen. Er und die Eigentümer müssen sich wegen Nichteinhaltens eines geltenden Tierhalteverbots vor der Staatsanwaltschaft verantworten. (sda)

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