Vorläufiges Ende im Fall der Zuger Sex-Affäre: Die Staatsanwaltschaft hat die Strafuntersuchung gegen Markus Hürlimann eingestellt. Der Zuger SVP-Kantonsrat erhält eine Genugtuung und wird entschädigt.
Das Verfahren habe keine Beweise zutage gebracht, dass Jolanda Spiess-Hegglin (Alternative - die Grünen) während der Landamannfeier vom 20. Dezember 2014 widerstandsunfähig war, heisst es in der Mitteilung der Zuger Strafverfolgungsbehörden vom Freitag. Das Verfahren wegen Verdachts auf Schändung wurde deshalb eingestellt.
Die von Spiess-Hegglin vor Abschluss der Untersuchung ergänzend eingereichten Beweisanträge wurden abgelehnt. Die Unterlegene hat jedoch die Möglichkeit, den Entscheid der Staatsanwaltschaft innert zehn Tagen beim Zuger Obergericht anzufechten.
Der SVP-Kantonsrat erhält gemäss Mitteilung eine Entschädigung sowie eine Genugtuung. «Der 41-Jährige sass damals ja einen Tag in Untersuchungshaft», sagte Marcel Schlatter, Sprecher der Zuger Strafverfolgung. Zudem müsse er für seine Anwaltskosten entschädigt werden.
Weil die Einstellungsverfügung noch nicht rechtskräftig ist, können über die Höhe dieser Beträge aber noch keine Angaben gemacht werden. Die Verfahrenskosten übernimmt von Gesetzes wegen die Staatskasse.
Anzeige gegen Spiess-Hegglin
Abgeschlossen ist die Sache aber ohnehin noch nicht. SVP-Kantonsrat Hürlimann hatte nämlich am 1. April seine Gegenspielerin ebenfalls angezeigt. Er beschuldigt die 34-Jährige der Verleumdung und der üblen Nachrede. «Dieses Verfahren läuft immer noch», sagte Schlatter.
Spiess-Hegglin hatte dem SVP-Politiker sexuelle Übergriffe an der Landammanfeier vorgeworfen. Er soll die Kantonsratskollegin mit K.-O.-Tropfen gefügig gemacht und gegen ihren Willen Sex mit ihr gehabt haben.
Der Angeschuldigte hatte dies stets in Abrede gestellt. Es sei zu einer Annäherung gekommen, aber einvernehmlich, hatte er beteuert. Eine rechtsmedizinische Untersuchung hatte bei Spiess-Hegglin DNA-Spuren des SVP-Politikers nachgewiesen.
Weitere Untersuchungen brachten aber keine Hinweise auf eine Widerstandsunfähigkeit der Frau durch K.-O.-Tropfen oder andere Substanzen zutage. Ausserdem kamen diese zum Schluss, dass das Verhalten von Spiess-Hegglin «nicht dem typischen Wirkungsprofil» von K.-O.-Tropfen entsprochen habe. (sda)