Wer gelegentlich einen Babysitter beschäftigt, soll dieses Arbeitsverhältnis in Zukunft nicht mehr bei der AHV anmelden müssen. Nach dem Nationalrat hat sich auch der Ständerat dafür ausgesprochen, geringfügige Löhne für Babysitting und andere kleine Dienstleistungen von der AHV-Beitragspflicht zu befreien.
Bundesrat Alain Berset illustrierte die Konsequenzen der heutigen Regelung an einem Beispiel: «Wenn eine Mutter das 18-jährige Nachbarsmädchen bittet, einmal einen Abend auf ihre Kinder aufzupassen, und diesem dafür 40 Franken gibt, handelt sie heute illegal», gab er zu bedenken.
Der Bundesrat hatte den Vorstoss befürwortet und eine konkrete Umsetzung vorgeschlagen: Einkommen von Personen bis 25 Jahre, die in Privathaushalten angestellt sind und deren Lohn weniger als 750 Franken im Jahr beträgt, sollen von der AHV-Beitragspflicht befreit werden. (whr/sda)