Die Post soll künftig Kantone und Gemeinden frühzeitig und transparent informieren, wenn sie am Poststellennetz Änderungen vornimmt. Zudem sollen Zahlungsdienstleistungen schneller zu Fuss erreichbar sein. Dies empfiehlt eine Arbeitsgruppe des Bundes.
In ihrem am Mittwoch veröffentlichten Bericht zeigt die Arbeitsgruppe zur postalischen Grundversorgung Lösungsansätze zur künftigen Ausgestaltung des Postnetzes auf. Zur besseren Planung bei Änderungen am Poststellennetz schlägt sie einen regelmässigen Dialog zwischen der Post und den Kantonen vor. Die Kantone sollen zudem eine Stellungnahme abgeben können.
Die Arbeitsgruppe rät weiter, die bestehenden Erreichbarkeitsvorgaben anzupassen, wie das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) am Mittwoch schrieb. Bereits heute müssen 90 Prozent der Wohnbevölkerung innert 20 Minuten zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr eine Poststelle oder Agentur erreichen können.
Neu sollen auch Barzahlungsdienstleistungen innerhalb von 20 Minuten erreichbar sein. Bisher sind 30 Minuten vorgeschrieben. Zudem soll die Post in städtischen Gebieten pro 15'000 Einwohner oder Beschäftigte mindestens einen postalischen Zugangspunkt betreiben.
Agentur-Personal besser ausbilden
Ausserdem rät die Gruppe, die Attraktivität der Post-Agenturen zu erhöhen. Hier sollen in erster Linie die Kundeninformation und die Ausbildung des Agenturpersonals verbessert werden. Den vermehrten Einsatz von Agenturen bewertet die Arbeitsgruppe als grundsätzlich positiv. Allerdings sei das Angebot in den Agenturen an jenes der Poststellen anzugleichen, empfiehlt sie.
Die Post, der Städteverband und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete begrüssen in ersten Stellungnahmen die Empfehlungen. Die Arbeitsgruppe wurde von Bundesrätin Doris Leuthard eingesetzt und vom Bakom geleitet. Ihre Empfehlungen richten sich an den Bundesrat. (sda)