Ständeratskommission will vorläufige Aufnahme nicht abschaffen

Ständeratskommission will vorläufige Aufnahme nicht abschaffen

29.08.2017, 13:04

Im Parlament ist der Umgang mit Personen umstritten, die kein Asyl erhalten, aber nicht ins Herkunftsland zurückgeschickt werden können. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK) will keinen neuen Status für Schutzbedürftige schaffen.

Mit 7 zu 4 Stimmen hat die Kommission eine Motion aus dem Nationalrat abgelehnt, die den Bundesrat beauftragen würde, einen solchen Status zu schaffen. Der Ständerat entscheidet in der Herbstsession.

Heute werden Personen vorläufig aufgenommen, wenn die Wegweisung nicht möglich, nicht zulässig oder nicht zumutbar ist, beispielsweise wegen eines Krieges im Herkunftsstaat. Oft bleiben sie dauerhaft in der Schweiz und beziehen Sozialhilfe. Das Parlament hatte den Bundesrat deshalb beauftragt, Änderungen zu prüfen.

Integration in den Arbeitsmarkt

Der Bundesrat schlug in einem Bericht vor, die vorläufige Aufnahme durch einen neuen Status zu ersetzen, den Status der Schutzgewährung. Dieser Status wäre ein eigenes Aufenthaltsrecht und würde für Personen geschaffen, die voraussichtlich länger Schutz benötigen. Die Betroffenen hätten damit bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Der Nationalrat zeigte sich einverstanden. Er sprach sich aber dafür aus, eine Art vorläufige Aufnahme mit weniger Rechten beizubehalten für jene Personen, die bloss vorübergehend Schutz brauchen.

Zunehmendes Unverständnis

Die Ständeratskommission will nun gar nichts von diesen Plänen wissen. Sie betrachte die Motion nicht als zielführend, heisst es in der Mitteilung. Die Kommission argumentiert mit der öffentlichen Stimmung: Es stosse zunehmend auf Unverständnis, dass vorläufig Aufgenommene die Sozialhilfe belasteten.

Das Ziel sollte nicht die Integration, sondern die Rückkehr dieser Personen in ihr Herkunftsland sein, sobald die Rückreise möglich sei, hält die SPK fest. Es dürften keine falschen Anreize geschaffen werden, indem Personen ohne Flüchtlingseigenschaft dieselbe Sozialhilfe erhielten wie anerkannte Flüchtlinge und Einheimische.

Vorübergehender Schutz

Die Ständeratskommission will die Mängel der vorläufigen Aufnahme auf andere Weise beheben. Sie kommt auf die «Gewährung vorübergehenden Schutzes» (Status S) zurück, die im Asylgesetz schon heute vorgesehen ist, aber noch nie angewendet wurde.

Dieser Status habe gegenüber der vorläufigen Aufnahme den Vorteil, dass keine individuellen Asylverfahren mehr durchgeführt werden müssten, argumentiert die SPK. Zudem würden die Schutzbedürftigen - anders als vorläufig Aufgenommene - bei der Sozialhilfe nicht besser behandelt als Asylsuchende.

Familiennachzug erschweren

Parlamentarier hatten schon früher gefordert, den Status S als Ersatz für die vorläufige Aufnahme vorzusehen. Das war für den Bundesrat jedoch keine Option. Der Status sei mit gewichtigen Nachteilen verbunden, gab er zu bedenken. So sei etwa die Sistierung eines Asylverfahrens nicht möglich.

Zudem hätten Personen mit Status S sofort Anspruch auf Familiennachzug. Damit wären sie besser gestellt als vorläufig Aufgenommene, die ihre Angehörigen frühestens nach drei Jahren ins Land holen können. Die Staatspolitischen Kommissionen von National- und Ständerat beschlossen in der Folge, den Familiennachzug für Personen mit Status S zu erschweren. Sie hiessen eine entsprechende parlamentarische Initiative gut.

Die Möglichkeit zur Gewährung von vorübergehendem Schutz mit S-Ausweis war 1998 im Zusammenhang mit den Balkan-Kriegen eingeführt worden, um das Asylsystem im Fall einer Massenzuflucht kurzfristig entlasten zu können. (sda)

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