Amtsgeheimnisverletzung: Neuenburger Polizist wegen Amtsgeheimnisverletzung verurteilt

Amtsgeheimnisverletzung: Neuenburger Polizist wegen Amtsgeheimnisverletzung verurteilt

09.05.2016, 18:28

Der Präsident der Neuenburger Polizeigewerkschaft ist am Montag wegen Amtsgeheimnisverletzung in zwei Fällen schuldig gesprochen worden. Er wird das Urteil anfechten.

Der in der Westschweiz bekannte Polizist Patrick Siron kassierte eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Das Regionalgericht des Littoral und Val-de-Travers folgte mit dem Urteil den Strafanträgen der Neuenburger Staatsanwaltschaft.

Der Polizist hatte im Juli 2014 auf seiner Facebook-Seite über einen Radarkasten berichtet, der mutwillig zerstört worden war. Im zweiten Fall gab er ebenfalls über Facebook bekannt, dass einige Kollegen bei einem Einsatz in Môtiers NE verletzt wurden. Siron sagte vor Gericht, er habe vom zerstörten Blitzer im privaten Umfeld vernommen.

Im zweiten Fall habe er als Präsident der Polizeigewerkschaft die Information weitergeben können. Das sah der Neuenburger Richter anders. Der Polizist habe den zerstörten Blitzkasten sehr wohl in der Garage der Polizei stehen sehen.

Rekurs angekündigt

Im zweiten Fall sei er per Mail von einem Arbeitskollegen informiert worden und habe ein Verbot seiner Vorgesetzten ignoriert. Er könne sich nicht hinter seiner Funktion als Präsident der Polizeigewerkschaft «verschanzen», sagte der Richter am Montag.

Auch dass er die Einträge in seiner Freizeit schrieb, entbinde ihn nicht vom Amtsgeheimnis. Der Verteidiger des Polizisten kündigte umgehend einen Weiterzug ans Neuenburger Kantonsgericht an. (sda)

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