Bundesrat greift im Sprachenstreit doch nicht ein

Bundesrat greift im Sprachenstreit doch nicht ein

16.12.2016, 15:44

Der Bundesrat will die Kantone nun doch nicht per Gesetz zum Französischunterricht in der Primarschule zwingen. Er verzichtet vorerst darauf, die Frage auf Bundesebene zu regeln.

Nach der Vernehmlassung sei der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass ein Eingreifen derzeit nicht nötig sei, sagte Innenminister Alain Berset am Freitag vor den Medien in Bern. Die Voraussetzungen seien nicht gegeben.

Berset verwies auf Entscheide der letzten Monate in mehreren Kantonen zugunsten der kantonal vereinbarten Regeln. Diese sehen vor, mit dem Unterricht in einer zweiten Landessprache bereits in der Primarschule zu beginnen.

Kein endgültiger Verzicht

Den Druck will der Bundesrat jedoch aufrecht erhalten. Er werde die weitere Entwicklung sorgfältig beobachten, sagte Berset. Sollten sich Rückschritte abzeichnen, wäre die Situation auf der Grundlage der bisherigen Arbeiten rasch neu zu beurteilen.

Das will der Bundesrat dann tun, wenn ein Kanton beschliesst, eine zweite Landessprache nicht durchgehend ab der Primarstufe und bis zum Ende der obligatorischen Schule zu unterrichten.

Drohung wirkte

Dass bisher kein Kanton definitiv entschieden hat, von der Sprachenstrategie abzuweichen, sieht Berset auch als Resultat der drohenden Bundesregelung, wie er auf eine entsprechende Frage sagte. Mit der Vernehmlassung sei für alle klar geworden, dass der Bundesrat seine Verantwortung wahrnehme, sollten die Kantone den verfassungsmässigen Harmonisierungsauftrag nicht erfüllen.

Im Sommer hatte der Bundesrat Vorschläge für einen Artikel im Sprachengesetz in die Vernehmlassung geschickt. Schon damals sagte Berset, er hoffe nach wie vor, dass eine Gesetzesänderung nicht nötig sein werde.

Röstigraben in der Vernehmlassung

In der Vernehmlassung waren die Vorschläge auf Kritik gestossen. Die Mehrheit der Kantone äusserte grosse Vorbehalte gegen eine Änderung des Sprachengesetzes, wobei die Beurteilung in der Westschweiz anders ausfiel als in der Deutschschweiz.

Zwar würden auch die lateinischen Kantone eine kantonale Lösung bevorzugen. Sie zeigten sich aber einverstanden damit, dass der Bund rasch handelt, falls eine kantonale Lösung nicht zu erreichen ist. Etliche Deutschschweizer Kantone lehnten dagegen ein Eingreifen des Bundes grundsätzlich ab. Auch die grossen bürgerlichen Parteien zeigten sich skeptisch bis ablehnend. Der Lehrerverband wiederum befürwortete ein Eingreifen zum jetzigen Zeitpunkt.

Wesensmerkmal der Schweiz

In vielen Punkten herrsche indes Konsens, betonte Berset. So sei unbestritten, dass dem Unterricht der Landessprachen in der Schweiz eine besondere Bedeutung zukomme. «Die Mehrsprachigkeit ist ein Wesensmerkmal der Schweiz», gab Berset zu bedenken. Dieses sei aber nicht einfach gegeben, es müsse ständig neu erarbeitet werden. Dafür seien alle zuständig.

Berset will sich spätestens in einem Jahr mit der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) treffen, um die weiteren Entwicklungen zu besprechen. Der Bundesrat begrüsse die Bemühungen der Kantone.

Thurgau überdenkt Entscheid

In den letzten Jahren hatten mehrere Kantone in Betracht gezogen, die vereinbarte Sprachenstrategie nicht umzusetzen. Im April schickte die Thurgauer Regierung einen Lehrplan ohne Französisch in der Primarschule in die Vernehmlassung. Im September beschloss sie dann aber, dass das Kantonsparlament erneut darüber abstimmen soll, ob der Französischunterricht aus der Primarschule verbannt wird oder nicht.

Berset erwähnte als positives Zeichen auch den Ausgang von Volksabstimmungen in den Kantonen Thurgau, Schaffhausen und St. Gallen. Im Thurgau und in Schaffhausen lehnten die Stimmberechtigten am 27. November Volksinitiativen ab, die sich gegen den Lehrplan 21 richteten. In St. Gallen schickten sie am 25. September eine Initiative zum Ausstieg aus dem Harmos-Konkordat bachab.

Varianten zur Diskussion gestellt

Mit Harmos hatten sich die Kantone 2004 darauf geeinigt, die erste Fremdsprache spätestens ab dem 3. Schuljahr und die zweite ab dem 5. Schuljahr zu unterrichten. Eine der beiden Sprachen ist eine Landessprache, die andere Englisch.

Eine gesetzliche Regelung auf Bundesebene könnte ähnlich aussehen. Der Bundesrat hatte in der Vernehmlassung mehrere Varianten zur Diskussion gestellt. Er bevorzugte jene Variante, welche den Kantonen am meisten Spielraum liesse. Damit würde lediglich festgelegt, dass der Unterricht in der zweiten Landessprache auf Primarschulstufe beginnen und bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit dauern muss. (sda)

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