EU-Kommission leitet Verfahren gegen Polen wegen Justizreform ein

EU-Kommission leitet Verfahren gegen Polen wegen Justizreform ein

29.07.2017, 22:44

Die EU-Kommission macht Ernst. Brüssel leitet ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen ein, nachdem Staatspräsident Andrzej Duda am Dienstag ein Gesetz unterzeichnet hatte, das die Unabhängigkeit der Gerichte weiter einschränkt.

Die Regierung in Warschau habe einen Monat Zeit, um auf das Warnschreiben zu antworten, teilte die Kommission am Samstag über den Kurznachrichtendienst Twitter mit. Sie meldete erneut mehrere Kritikpunkte an der Justizreform an.

Die polnische Präsidentschaft verwahrte sich gegen die Kritik aus Brüssel. Die Organisation der Gerichte sei Sache der Mitgliedsstaaten und die Kommission daher nicht zuständig, erklärte der Stabschef von Präsident Duda, Krzysztof Szczerski. Die EU-Kommission begebe sich mit dem Vertragsverletzungsverfahren in eine Sackgasse und werde früher oder später zurückrudern müssen.

Auch der polnische Europaminister Konrad Szymanski wies das EU-Vertragsverletzungsverfahren als «unbegründet» zurück. Der Politiker der nationalkonservativen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) sagte der Agentur PAP am Samstag, das von Brüssel kritisierte Gesetz über die allgemeine Gerichtsbarkeit garantiere alle Prozessrechte und ermögliche die Einlegung von Rechtsmitteln.

Ein Vertragsverletzungsverfahren kann zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und empfindlichen Geldstrafen führen. Die EU-Kommission hatte die Massnahme bereits angekündigt. Nach der Veröffentlichung eines der Reformgesetze im polnischen Gesetzblatt am Freitag eröffnete Brüssel nun das Verfahren.

Die Entscheidung sei auf einem Treffen der Kommission am Mittwoch gefallen. Anlass seien Befürchtungen, dass mit der Reform die Unabhängigkeit der Justiz in Polen untergraben werde.

Konkret sieht das von Duda unterzeichnete Gesetz vor, dass der polnische Justizminister künftig alle leitenden Richter an den gewöhnlichen Gerichten einschliesslich der Berufungsgerichte ernennen oder entlassen kann.

Unabhängigkeit untergraben

Die EU-Kommission stösst sich nach eigenen Angaben vor allem daran, dass das Gesetz unterschiedliche Pensionsalter für Männer (65 Jahre) und Frauen (60 Jahre) vorsieht. Das widerspreche der EU-Richtlinie zur Gleichstellung der Geschlechter in der Arbeitswelt.

Indem der Justizminister die Amtszeit der Richter auch über das erreichte Pensionsalter hinaus verlängern oder sie nach eigenem Ermessen vorzeitig beenden kann, werde zudem die Unabhängigkeit der Gerichte untergraben, hiess es. Dem Justizminister sei darüber hinaus kein Zeitrahmen vorgegeben, in dem er über eine Verlängerung des Richteramts entscheiden müsse.

Der Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans, hat Warschau am Freitag angeboten, den Dialog über die Justizreform wiederzubeleben. Polens Aussenminister und Justizminister seien nach Brüssel eingeladen worden, hiess es.

Die in Polen regierende PiS-Partei hatte in den vergangenen Wochen insgesamt vier Gesetze verabschiedet, die nach Ansicht der EU-Kommission Rechtsstaat und Gewaltenteilung im Mitgliedsland bedrohen. Ein Gesetz über die Landesjustizschule war schon Anfang Juni in Kraft getreten.

Gegen zwei Gesetze zur Reform des Obersten Gerichtes und des Landesrichterrats (KRS) legte Staatspräsident Andrzej Duda am Montag Veto ein. Die regierende PiS hält indes auch nach dem Veto und der harten Kritik der EU an ihren Plänen zur Justizreform fest. Zunächst sollen aber die Vorschläge abgewartet werden, die Duda angekündigt hatte.

Alternative Vorschläge geplant

Parteichef Jaroslaw Kaczynski sagte kürzlich, das Veto des Präsidenten bei zwei von drei Reformgesetzen sei ein «sehr ernsthafter Fehler». Nun gehe es darum, das weitere Vorgehen zu planen. «Das bedeutet, dass es eine Reform geben wird, eine radikale Reform. Eine teilweise Reform wird nichts ändern», sagte Kaczynski.

Der von der PiS unterstützte Duda will in den nächsten zwei Monaten alternative Vorschläge zu den beiden Gesetzen vorlegen, gegen die er am Montag sein Veto eingelegt hatte. Dabei geht es um ein Gesetz, mit dem alle Richter am Obersten Gericht in den Ruhestand geschickt würden. Davon ausgenommen wären nur diejenigen, die der Justizminister persönlich auswählt.

Ein zweites Gesetz würde die Abgeordneten ermächtigen, die meisten Mitglieder des Landesjustizrates zu bestimmen. Dieses Gremium schlägt in Polen Richter vor. Das dritte Gesetz hatte Duda unterzeichnet.

Gegen Polen läuft schon seit Anfang 2016 ein Verfahren zur Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit, weil die Regierung aus Sicht der EU-Kommission die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts (nicht identisch mit dem Obersten Gericht) beschnitt. Auf bisher zwei Empfehlungen hat Warschaus laut EU nicht zufriedenstellend reagiert. Nun schickt Brüssel eine dritte Empfehlung an Warschau. (sda/dpa/reu/afp)

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