Schneider-Ammann plädiert für europäische Lösung bei 8-Tage-Regel

Schneider-Ammann plädiert für europäische Lösung bei 8-Tage-Regel

18.07.2018, 10:28

Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann möchte eine europäische Lösung für die umstrittene 8-Tage-Regel. Die acht Tage seien für das Lohnschutz-Niveau nicht sakrosankt. Den Schutz der Löhne als solches will er aber nicht antasten.

Der Bundesrat hatte Anfang Juli beschlossen, im Sommer die Sozialpartner zur Frage der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit zu konsultieren. Den Lead hat Schneider-Ammann übernommen.

Er traue sich das zu, weil er als ehemaliger Unternehmer eine lange Erfahrung habe in der Sozialpartnerschaft, erklärte Schneider-Ammann in den Interviews mit den Tageszeitungen von Tamedia sowie der Zeitung «Le Temps» vom Mittwoch. Ob er allerdings wie angekündigt bis Ende August eine Lösung finde, könne er heute noch nicht sagen. Er sei jedoch zuversichtlich, «dass die Sozialpartner vernünftig miteinander reden».

Inhaltlich bekräftigte der Wirtschaftsminister, das Schutzniveau bei den Löhnen werde nicht angetastet. Aber: «Dass wir darüber reden, wie wir diesen Schutz sicherstellen wollen - das kann auch ein Paul Rechsteiner nicht verbieten.» Damit spielt er auf SP-Ständerat und SGB-Gewerkschaftspräsident Paul Rechsteiners an. Dieser warnt davor, Konzessionen bei den roten Linien zu machen.

Schneider-Ammann glaubt nicht, dass es eine schweizerische Lösung geben kann: «Es wäre besser, wenn es uns gelingen würde, eine europäische Lösung zu finden. Das würde dem Verhältnis Schweiz-EU guttun.»

Prozedur digital beschleunigen

Der Wirtschaftsminister sieht die mögliche Lösung bei einer digitalen Anwendung. «Man könnte die Prozedur vielleicht mit einer App beschleunigen.» Die 8-Tage-Regel stamme aus einer Zeit, in der man noch den Briefwechsel habe berücksichtigen müssen. Die Lösung müsse einfach so ausgestaltet sein, «dass die Arbeiter noch bei der Arbeit sind, wenn der Kontrolleur vorbeischaut».

Die EU hat seit vergangenem Jahr eine neue Entsenderichtlinie und wünscht nun, dass die Schweiz eine Regelung auf dieser Basis akzeptiert. Die EU-Richtlinie geht aus Sicht der Schweiz in die richtige Richtung, da sie besseren Lohnschutz vorsieht. Die EU stört sich aber an einzelnen Elementen, insbesondere an der 8-Tage-Regel.

Gemäss dieser müssen Unternehmen aus der EU einen Auftrag in der Schweiz mindestens acht Tage vorab den Schweizer Behörden melden. Das ermöglicht Lohnkontrollen - vor allem bei jenen, die nur kurz in der Schweiz arbeiten. Auch die Kautionen und die Dokumentationspflicht für Selbständigerwerbende hält die EU für übertrieben.

Die Debatte losgetreten hatte Aussenminister Ignazio Cassis. Mitte Juni erklärte er in einem Radio-Interview, der Schutz des Schweizer Marktes könne «auch auf anderen Wegen, die vielleicht für das 21. Jahrhundert heute existieren, erreicht werden». Damit war für die Arbeitnehmerseite die rote Linie des Bundesrats in dieser Frage zumindest geritzt. (sda)

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