Mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 27 Monaten hat das Bezirksgericht Bülach ZH am Mittwoch einen Pfarrer aus dem Kanton Solothurn bestraft, der sich hatte in Drogengeschäfte hereinziehen lassen.
Für die mitbeschuldigte Frau beträgt das Strafmass 42 Monate unbedingt.. Von den 27 Monaten für den Pfarrer sind 20 bedingt erlassen. Sieben Monate muss der Pfarrer absitzen, abzüglich zwei Monate Untersuchungshaft. Gemäss Gericht hat der 45-Jährige Anstalten zu einem Drogentransport getroffen sowie mehrfach Gehilfenschaft dazu geleistet.
Zudem sprach das Gericht den Mann der mehrfachen versuchten Geldwäscherei schuldig - versucht deshalb, weil nicht erwiesen ist, dass es sich tatsächlich um Drogengelder handelte.
Laut dem vorsitzenden Richter hat das Gericht eine sehr milde Strafe erlassen. Es habe dem Beschuldigten zugute gehalten, dass er nicht aus Eigennutz gehandelt, sofort ein umfassendes Geständnis abgelegt und Einsicht in sein Unrecht gezeigt habe.
Der Dorfpfarrer hatte sich aufgrund seiner Gutgläubigkeit und übersteigerten Hilfsbereitschaft in die Delikte hineinziehen lassen. Laut Gericht zeigte er «keinen starken deliktischen Willen». Man könne ihm eine «vorbehaltlos gute Prognose» stellen. Falls er eine Arbeitsstelle habe, könne er seine Freiheitsstrafe wohl in Halbgefangenschaft absitzen, sagte der Richter.
Flugtickets für Unbekannte gebucht
Der Mann hatte 2014 auf Ersuchen der mitbeschuldigten Frau mehrmals Flugtickets für unbekannte Personen gebucht und vorfinanziert sowie Geldbeträge ins Ausland überwiesen. Dabei habe er annehmen müssen, dass es sich um Tickets für Drogentransporteure sowie um Drogengelder handelte, sagte der Richter.
Am 15. Dezember 2014 wurde er am Flughafen Zürich festgenommen. Er sollte dort einen Drogenkurier aus Brasilien mit 2.2 Kilo reinem Kokain im Gepäck abholen und ihn nach Basel fahren. Auch dies im Auftrag der Frau, die ihrerseits stets im Auftrag ihres Ehemanns, eines Drogenhändlers in Brasilien, gehandelt haben will.
Die mitbeschuldigte Frau hat sich laut Gericht der Mittäterschaft bei einem Drogentransport, des Anstalten-Treffens dazu sowie ebenfalls der mehrfachen versuchten Geldwäscherei schuldig gemacht. Laut Gericht handelte es sich hier um einen schweren Fall des Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Sie habe einen wesentlichen Beitrag zu den Taten geleistet, sagte der Gerichtsvorsitzende. Sie sei deshalb klar Mittäterin und nicht nur Gehilfin gewesen. Nun soll sie in der Haft die Chance nutzen, ihr Leben zu ändern, riet er der 30-Jährigen. Mit psychologischer Hilfe müsse sie wegkommen von ihrem Selbstmitleid und ihrer Opferrolle.
«Wesentlicher Tatbeitrag»
Dass das Strafmass dennoch vergleichweise milde ausfiel, verdankt die Frau ihrem Geständnis und ihrer zumindest teilweisen Einsicht. Das Gericht hielt ihr zudem eine gewisse Strafempfindlichkeit wegen des Kindes zugute.
Sie sitzt bereits seit rund einem Jahr in Gefängnis, zusammen mit ihrem mittlerweile gut einjährigen Töchterchen. Diese Zeit wird ihr an die 42 Monate angerechnet. Nach der Urteilseröffnung brach die junge Frau in lautes Weinen aus.
Das Gericht folgte in seinem Urteil weit gehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwältin hatte für den Pfarrer eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 27 Monaten gefordert, von denen er acht Monate absitzen sollte. Für die Frau hatte die Anklägerin 48 Monate Freiheitsentzug verlangt.
Laut den Anwälte soll erst aufgrund der schriftlichen Urteilsbegründung über das weitere Vorgehen entschieden werden. Sie hatten bedingte Freiheitsstrafen von 18 Monaten für den Pfarrer beziehungsweise von 24 Monaten für die Frau gefordert. (sda)