Gestern erhielt der Todesschütze Zeljko J. laut der «Aargauer Zeitung» sein Urteil: 15 Jahre Haft.
Zwar verurteilte ihn das Bezirksgericht Aarau vor einem Jahr wegen
Mordes. Das Strafmass blieb jedoch noch ungeklärt.
Das Gericht holte im Nachbarkanton Solothurn ein zweites Gutachten ein. Die Frage: Verwahrung – ja oder nein. Der Gutachter diagnostizierte bei ihm eine Persönlichkeitsstörung und eine schwere
Psychopathie.
Bei der Tat sei der Mann «emotionslos
und abgebrüht» vorgegangen. Der Gutachter rechnet mit einem
mittleren Rückfallrisiko.
Die Verteidigung kritisiert das Gutachten. Die Voraussetzungen für eine Verwahrung sei nicht gegeben, so diese.
Auf eine Verwahrung verzichtete das Gericht. Bereits Minuten nach dem
Prozess erklärte die Verteidigung, man
werde vor Obergericht gehen.
Rückblende: Am 7. Oktober 2012 wurde der damals 31-jährige David M. in einer Werkstatt in Gränichen tot aufgefunden. Zeljko hatte ihn erschossen, Daniel G., ehemaliger Inhaber einer Metallverarbeitungsfirma in Gränichen, war der Auftraggeber. Er erhielt vor einem Jahr 15 Jahre Haft. (rwy)
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