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Party-Böötler auf der Aare dürfen weiter ordentlich bechern. Bild: KEYSTONE

Bundesrat kippt Promillegrenze: Gummiboot-Kapitäne dürfen wieder bechern 🍻

Publiziert: 01.05.19, 10:51 Aktualisiert: 01.05.19, 14:21

Die Party auf dem Wasser geht weiter: Der Bundesrat hebt die Promillegrenze für Gummibootfahrer per Anfang 2020 auf. Die Freizeitkapitäne unterstehen aber weiterhin der gesetzlichen Vorgabe, dass das Boot nur von fahrtüchtigen Personen gesteuert werden darf.

Die 0.5-Promillegrenze für Fahrer von Sport- und Freizeitschiffen war erst im Februar 2014, also vor gut fünf Jahren, eingeführt worden. Mit dieser Änderung gilt im Schiffsverkehr seither derselbe Alkoholgrenzwert wie im Strassenverkehr.

Kapitäne müssen fahrtüchtig sein

Nun hat der Bundesrat entschieden, die alte Praxis, die vor 2014 in Kraft war, wiedereinzuführen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hatte die Verordnungsänderung vor einem Jahr in die Vernehmlassung geschickt.

Zwar ist es auch weiterhin nicht erlaubt, ein Schiff zu führen, wenn die Fahrfähigkeit wegen Alkohol beeinträchtigt ist. Die Binnenschifffahrtsverordnung definiert jedoch nicht mehr, ab welchem Promillewert jemand als fahrunfähig galt. Solange kein Unfall passiert, haben Segler und Motorbootfahrer daher in der Regel nichts zu befürchten.

Der Bundesrat erklärte die Kehrtwende am Mittwoch damit, dass die Einhaltung des Alkoholwertes bei Führern von Gummibooten und kleinen Schiffen schwierig zu kontrollieren sei «und von diesen Booten eine geringere Gefährdung ausgeht als von motorisierten Schiffen». Keine Promillegrenze gibt es für Kapitäne von Schiffen, die kürzer als 2.50 Meter sind, gemeint sind etwa Strandboote und ähnliche Bootsarten wie Paddelboote, Rennruderboote, Windsurf- und Kiteboards sowie nicht motorisierte Gummiboote bis zu einer Länge von 4 Metern. (sda)

historische Erfindungen

Gestiefeltes Gummiboot Zeichnung aus dem Jahr 1915: Ein aufblasbares Sport-, Fisch und Jagdboot für eine Person mit daran befestigten Stiefeln aus den Niederlanden.
Eis-Segelboot Die sogenannte «Kleine Eiszeit» war eine Periode relativ kühlen Klimas von Anfang des 15. bis ins 19. Jahrhundert hinein. Der Erfinder A. Terrier dachte sich darum im Jahre 1600 ein Eis-Segelboot aus, das Güter über die zugefrorenen Seen und Flüsse transportieren kann.
Manuelles Baggerschiff Arbeiter bedienen den Eimerkettenbagger mit Hilfe von Fusspedalen. Das Fördergut wird mit der Eimerkette ausgegraben. Hierbei handelt es sich um ein kleines Modell aus dem Jahr 1761, von dem nicht bekannt ist, ob es realisiert wurde oder nicht.
Windmühle für Feuchtgebiete Diese sonderbare Windmühle sollte Feuchtgebiete entwässern; leichtgewichtig genug damit sie auch in sumpfigen Gebieten funktioniert. Entworfen wurde sie von C. D. Muys im Jahre 1589, die Umsetzung blieb aber aus.

Auf den Fluss mit Bier und Wein - darf man das?

Video: SRF / Roberto Krone

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