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Mehr Sicherheit dank Fingerabdrücken in der Identitätskarte: Das verspricht sich die Europäische Union. Bild: shutterstock

Darum könnte die Fingerabdruck-ID auch in der Schweiz bald Pflicht werden

Bereits im Jahr 2021 werden Hunderte Millionen EU-Bürger nicht mehr darum herumkommen, dem Staat ihre Fingerabdrücke abzuliefern – und umfassend erfasst zu werden. Das Schengen-Abkommen könnte auch die Schweiz zur biometrischen Identitätskarte zwingen.

Publiziert: 05.05.19, 05:41
Sven Altermatt / ch media

Dass der deutsche Innenminister Horst Seehofer ein Mann der harten Linie ist, dürfte sich auch in der Schweiz herumgesprochen haben. Der CSU-Politiker kennt häufig kein Pardon. Mal forciert er Ausschaffungen, mal fordert er «Nulltoleranz» gegenüber Straftätern.

Sein jüngster Streich: Gemeinsam mit Ministern anderer Länder setzte er sich bei der Europäischen Union dafür ein, dass alle amtlichen Personalausweise – in der Schweiz besser bekannt als Identitätskarte – zwingend mit biometrischen Daten bestückt werden müssen. Dazu zählen Fingerabdrücke und automatisch identifizierbare Fotos. Seehofers Ministerium spricht von einem «zunehmenden Missbrauch echter Dokumente durch ähnlich aussehende Personen».

Jüngst nun verabschiedete das EU-Parlament endgültig eine Verordnung über die europaweite Vereinheitlichung von Ausweisen. Übergeordnetes Ziel sei es, Terrorgefahr und grenzüberschreitende Kriminalität einzudämmen. Die Folgen sind erheblich: Bereits im Jahr 2021 werden Hunderte Millionen EU-Bürger nicht mehr darum herumkommen, dem Staat ihre Fingerabdrücke abzuliefern – und umfassend erfasst zu werden.

Bislang war die Speicherung von biometrischen Daten lediglich beim Pass obligatorisch, und ihn braucht man bloss für weite Reisen. Kein Wunder, kritisieren Bürgerrechtler die Pläne scharf. Der einzelne Bürger werde zusehends unter Generalverdacht gesetzt, finden sie. Aus Sicht der Europäischen Grundrechteagentur gehen biometrische Daten weit über den Zweck eines Personalausweises hinaus.

Bund gibt sich zurückhaltend

Was bedeutet das neue Fingerabdruck-Regime der EU für die Schweiz? Der Zufall will es, dass auch hierzulande just 2021 eine neue ID eingeführt werden soll. Doch mit einem biometrischen Chip wird der Ausweis nicht ausgestattet sein.

Im vergangenen Jahr enthüllte diese Zeitung: Nachdem der Bund das Projekt «biometrische ID» jahrelang entschlossen vorangetrieben hatte, legte er entsprechende Pläne auf Eis. Internationale Bestimmungen würden die Einführung nicht erfordern, begründete das zuständige Bundesamt für Polizei (Fedpol) diesen Schritt. Eine Karte mit Chip biete «momentan kaum einen Mehrwert».

An der bisherigen Einschätzung habe sich nichts geändert, erklärt Fedpol-Sprecherin Lulzana Musliu jetzt auf Anfrage. «Die geplante Neuregelung hat noch keine direkten Auswirkungen auf die Schweiz.» Noch? Tatsächlich betreffen die Vorschriften aus Brüssel unmittelbar nur die 28 EU-Mitgliedstaaten. Allerdings: Was in den Erläuterungen zu der neuen Verordnung steht, lässt aus Schweizer Sicht aufhorchen.

Darin wird mehrfach auf das Schengen-Abkommen verwiesen. Das Vertragswerk setzt verbindliche Leitplanken für den Grenzverkehr in Europa. Als assoziierter Schengen-Staat musste die Schweiz im Jahr 2010 bereits den biometrischen Pass einführen – das Stimmvolk sagte dazu an der Urne mit 50.1 Prozent hauchdünn Ja.

Unter Beobachtung

Der Informationsaustausch zwischen den Schengen-Staaten wird derzeit ausgebaut. So sollen sämtliche Datenbanken in den Bereichen Sicherheit, Grenzmanagement und Migration miteinander verzahnt werden. Parallel dazu brauche es eine «höhere Dokumentensicherheit», heisst es in den EU-Erläuterungen. Pässe und Personalausweise müssten zwingend fälschungssicher sein, soll heissen: biometrisch. Laut Angaben aus Brüssel handelt es sich bei den meisten gefälschten Dokumenten, die innerhalb des Schengen-Raums beschlagnahmt werden, um Personalausweise.

Schon die EU-Kommission empfahl denn auch 2018 in einem Bericht, die Speicherung von biometrischen Daten in Personalausweisen müsse in allen beteiligten Ländern zur Pflicht werden. Ob es so weit kommt, dürfte vor allem davon abhängen, wie stark die EU darauf drängt, eine Regelung für die biometrische ID als Weiterentwicklung des Schengen-Abkommens zu verabschieden. In Bern bleibt man auf dem Beobachterposten. «Wir verfolgen die Entwicklungen in der EU aufmerksam und prüfen mögliche Konsequenzen für die Schweiz», sagt Fedpol-Sprecherin Musliu.

Auftrag für 55 MillionenHergestellt wird die neue Identitätskarte von der Gemalto-Gruppe am Standort Aarau. Das Unternehmen produziert schon die aktuellen Ausweise im Auftrag des Bundes, den neuen Auftrag hat es sich kürzlich nach einer öffentlichen Ausschreibung gesichert.

Es geht um viel Geld: Bis im Jahr 2036 wird der Bund bis zu 55 Millionen Franken für die Produktion der Identitätskarten an Gemalto überweisen, wie der Zuschlagsentscheid zeigt. Der Schweizer Ableger des Chipkartenherstellers ging aus der traditionsreichen Aarauer Sicherheitsdruckerei Trüb hervor.

Traditionelle ID wertlos

825'000 Schweizer Identitätskarten stellt Gemalto derzeit jährlich her. Wie der neue Ausweis aussehen wird, ist noch nicht bekannt. Klar ist hingegen: Für den Fall, dass eine biometrische Lösung doch unumgänglich werden sollte, hat sich der Bund ein Hintertürchen offengelassen. Gemalto ist vertraglich verpflichtet, die Karten bei Bedarf mit einem biometrischen Chip auszurüsten.

Politisch dürfte ein allfälliges Obligatorium allerdings noch zu reden geben. Denn gemäss geltendem Ausweisgesetz würde bei der Einführung der biometrischen Identitätskarte weiterhin Wahlfreiheit bestehen; die Behörden müssten demnach auch einen Ausweis ohne Chip anbieten. Diese Option diente stets als Argument, um die zahlreichen Kritiker von biometrischen Ausweisen zu beschwichtigen. Wird die Fingerabdruck-ID flächendeckend zur Pflicht, wäre die traditionelle ID als Reisedokument für das Ausland praktisch wertlos.

«Der gläserne Bürger droht Realität zu werden!» Moment – über welches Gesetz haben wir gerade abgestimmt?

Der Nationalrat hat dem neuen Nachrichtendienstgesetz zugestimmt. Künftig soll der NDB auch Telefone abhören, Privaträume verwanzen und in Computer eindringen dürfen. Unter den Ja-Stimmen waren einige, die mal noch ganz anders über Privatsphäre und Überwachung sprachen …
Die Köpfe der Initiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» im letzten September. Jetzt sagen sie Ja zu mehr Überwachung.
Trotz seiner Angst, der gläserne Bürger könnte Realität werden, hat SVP-Nationalrat Thomas Müller Ja zum neuen NDG gestimmt.
Einen Schnüffelstaat will er nicht, dem Nachrichtendienst des Bundes sollen aber trotzdem mehr Kompetenzen zugeschanzt werden: SVP-Nationalrat Thomas Matter.
Matters Ja zum NDG heisst auch mehr Überwachung.
FDP-Nationalrätin Gabi Huber plädierte eben noch für ein Vertrauensverhältnis zwischen Staat und Bürger, jetzt für mehr Kontrolle.
SVP-Nationalrat Alfred Heer ist gegen Überwachung. Oder doch nicht? Zum neuen NDG hat er Ja gesagt.
Hans Fehr und Roland Borer (beide SVP) warnten vor dem Schadenspotenzial zunehmender Überwachungsmöglichkeiten. Und geben dem NDB mehr Überwachungsmöglichkeiten.
Und was ist mit den Daten, die der NDB jetzt sammeln kann, FDP-Nationalrat Christian Lüscher?
Und nochmals alle: «Der gläserne Bürger droht Realität zu werden!» Moment … über welches Gesetz haben wir gerade abgestimmt?

So stoppst du die Handy-Überwachung

Video: watson / Lya Saxer

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