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Pyros: Die häufigsten begangenen Tatbestände waren erneut Verstösse gegen das Sprengstoffgesetz. Bild: KEYSTONE

Fangewalt

Hooligan-Datenbank: Deutlich mehr Stadionverbote

In der Hooligan-Datenbank des Bundes sind leicht weniger gewaltbereite Fussball- und Eishockey-Fans erfasst als noch vor einem halben Jahr. Gestiegen ist allerdings die Zahl der Stadion- und Rayonverbote.

Publiziert: 30.01.15, 12:50 Aktualisiert: 30.01.15, 13:53

1477 Personen registriert

Seit Ende Juli wurden 158 Personen neu in die Hooligan-Datenbank HOOGAN des Bundes aufgenommen. Gleichzeitig wurden 166 Personen aus dem System gelöscht, wie das Bundesamt für Polizei (fedpol) am Freitag mitteilte. Ende Januar waren insgesamt 1477 Personen registriert, 8 weniger als sechs Monate zuvor.

3,5 Million Stadioneintritte

Rund eine Million Zuschauer waren 2014 in den Fussballstadien. Die Eishockeystadien verzeichneten 2,5 Millionen Eintritte. Die 1477 in der Hooligan-Datenbank registrierten Personen machen nur einen ganz kleinen Bruchteil aller Fans aus.

944 Stadion- und Rayonverbote

Deutlich angestiegen ist allerdings die Zahl der Massnahmen, die derzeit in Kraft sind, um gewalttätige Personen von Sportstadien fernzuhalten. Das fedpol zählte per Ende Januar 947 aktive Massnahmen – 110 mehr als Ende Juli 2014. Unter anderem handle es sich dabei um 624 Stadionverbote und 320 Rayonverbote, heisst es in der Medienmitteilung.

74 Prozent Fussball-Fans

Insgesamt haben 74 Prozent der in der Datenbank registrierten Personen einen Bezug zum Fussball, 26 Prozent zum Eishockey. Die Zahl der registrierten gewaltbereiten Fussballfans nahm im Vergleich zu Ende Juli 2014 um 2 Prozent zu.

13 Prozent Frauen

Die meisten der eingetragenen Personen sind jung: Fast die Hälfte ist zwischen 19 und 24 Jahre alt; lediglich 18 Prozent der erfassten Personen sind über 30 Jahre alt. Die Frauen sind mit 13 Prozent klar in der Minderheit.

388 Verstösse gegen das Sprengstoffgesetz

Die häufigsten begangenen Tatbestände waren erneut Verstösse gegen das Sprengstoffgesetz (388 aktive Massnahmen), Landfriedensbruch (316) sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (131). Erstmals erscheint der Tatbestand Vermummungsverbot mit 128 aktiven Massnahmen unter den fünf häufigsten begangenen Tatbeständen – noch vor Tätlichkeiten mit 73 aktiven Massnahmen.

(whr/sda)

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